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Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt?


| 13.01.2006 15:48 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von




Am 30.12.05 habe ich meine Steuererklärung 2003 online erstellt und am gleichen Tag ans Finanzamt gesendet. Es war jedoch nur ein Versenden ohne elektronische Unterschrift möglich.

Am Montag, 02.01.06 brachte ich auch das unterschriebene Formular zum Finanzamt. Kurz darauf erhielt ich jedoch einen Bescheid, dass die Erklärung wegen nicht fristgemäßen Eingangs abgewiesen wird. Die Frist wäre am 31.12.05 abgelaufen.

Laut § 108 Abs. 3 AO endet jedoch eine Frist am darauffolgenden Werktag, wenn das Fristende auf einen Sonnabend fällt, was ja beim 31.12.2005 der Fall ist.
Demnach wäre meine Steuererklärung doch fristgemäß eingegangen, oder?
Gilt dies auch wenn ein Hausbriefkasten zur Verfügung steht?

Für die Beantwortung der Frage im Voraus vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 54 weitere Antworten zum Thema:
Abgabe Steuererklärung
Antwort vom
13.01.2006 | 17:05
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Vermutung bezüglich der Fristberechnung ist insoweit richtig, wenn es sich um eine gesetzliche handelt. Ist Ihre Frist von der Finanzbehörde festgelegt worden, so endet die Frist gemäß § 108 Absatz 5 Abgabenordnung an dem Tag, der von der Behörde festgesetzt ist, auch wenn es sich dabei um einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend handelt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Sanela Navrboc
Rechtsanwältin
Bewertung des Fragestellers 2009-07-08 | 22:33


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