Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel beim Auto? Kaufrecht
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Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel beim Auto?


| 16.03.2010 21:26 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn




Guten Tag,

wir haben am 9.01.2010 einen alten VW T3 Bus Wohnmobil von Privatleuten gekauft, nachdem wir ihn bei eBay ersteigert haben.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItemVersion&item=170424754594&view=all&tid=0

Die Übergabe war sehr angenehm. Der Bus wurde uns ausführlich vorgestellt.
Auf kleinere Mängel wie Rost, defekte Motorheizung, Verwendung der 2. Batterie beim Start hingewiesen. Eine Probefahrt wurde gemacht und noch extra Vorzelt mit dazu geschenkt. Wie gesagt, wir hatten ein durchaus positives Gefühl.

Im Februar war dann der TÜV fällig und da kam das große Erwachen. Wir sind zwar bei so einem alten Fahrzeug zwar davon ausgegangen, dass wir einige Verschleissteile wechseln und reparieren lassen müssen, aber dass er gar als fahruntüchtig erklärt wird, schockte uns doch.
Der TÜV-Prüfer bemängelte:

- Querlenker hinten, links und rechts
- Gummilager Querlenker vorne, oben
- Spurstangenkopf, rechts aussen
- Gummimanchetten, rechts unten und links oben
- durchgerostete Schweller hinten rechts und vorne links
- durchgerostete Radläufe vorne, links und rechts
- defekte Hardyscheiben der Lenkung


Nach Check durch eine Fachwerkstatt, spezialisiert auf VW Busse, wurde uns geraten, den Bus wieder zu verkaufen, da die Summe für eine Reparatur auf kollosale 2.000,-€ geschätzt wurde. Nicht nur die o.g. Mängel, sind reparaturbedürftig sondern auch folgende Mängel:

- Metallbremsleitung, hinten (4 St.)
- Feder hinten links gebrochen
- Bremsschläuche Vorder- und Hinterachse
- Vorderachse Gabel oben links (2 Büchsen ausgeschlagen)
- Vorderachse 2 Traggelenke und Führungsgelenk unten defekt


Hier ist der Text, wie uns der Bus vorgestellt wurde:

„Der Bus weist mit fast 30 Jahren natürlich gewisse VW-Bus typische Mängel, wie Rost an der Karosserie auf. Jährlich wurde der Rost bestmöglich entfernt und im letzten Jahr bekam er einen neuen Farbanstrich (selbst gerollt). Doch das Gesamtpaket kann sich noch sehen lassen.
Wichtiges & Mängel:
Die Frontscheibe + Gummi + Rahmen wurden 2009 komplett erneuert.
Alle Fenstergummis sind dicht
Ausstauschmotor mit ca. 45000 km
Keine optimale Funktion der Motorheizung
Der Bus wurde 2009 neu lackiert (Farbdosen sind dabei)
Motor ist Ölfeucht
altersbedingter Rost an der Karosserie „

Wir haben uns letzte Woche mit den Verkäufern in Verbindung gesetzt, da wir ja beim Kauf einen guten Draht hatten. Sie waren sehr erschrocken über unseren Anruf und boten uns unmittelbar ihre Hilfe bzw. Kooperation an. Auf Wunsch den Kauf rückgänig zu machen, lehnten Sie dies ab und sagten uns Kooperation beim Wiederverkauf als Bastlerfahrzeug zu.

Nun unsere Fragen:

1.Gibt es eine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten?
oder
2.Muss der Verkäufer die sich an der Reparatur beteiligen?

Als Kaufvertrag wurde ein Standard-Kaufvertrag der HUK- Versicherung verwendet. Dort heißt es:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft – soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Erwerber abgetreten."


Sie werden sich wundern, warum wir soviel Zeit verstreichen lassen haben. Im Familienkreis gibt es einen schlimmen Krankheitsfall, was uns veranlasst hat, diese Angelegenheit hinten anzustellen.


Danke im Voraus für die Beratung und
viele Grüße,

BerSchoe
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Kaufvertrag Mängel Rücktritt
16.03.2010 | 23:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Eichhorn
259 Bewertungen
Sehr geehrter Fragestellerin,

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug von privat gekauft.
Daher ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig.

1.
Damit haftet der Verkäufer nicht für Sachmängel, soweit überhaupt Sachmängel vorliegen.

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn Sie die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist sie sachmangelfrei, wenn Sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB).
Da das Fahrzeug bei Gefahrübergang fuhr, eignete es sich für die Verwendung.

Das Fahrzeug ist weiterhin mangelfrei, wenn Sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB).

So wie es scheint, handelt es sich bei den Mängeln um Verschleißerscheinungen, die bei VW Bussen nach 30 Jahren üblich sind, sodass kein Sachmangel vorliegt.
Genau kann dies nur ein Sachverständiger klären.

2.
Soweit Sachmängel vorliegen, also keine Sachmangelfreiheit im genannten Sinne gegeben ist, z.B. wegen bekannter unfallbedingter Schäden, können Sie von Ihren Sachmängelrechten nur Gebrauch machen, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB) oder mit Ihnen eine tatsächlich nicht vorliegende Beschaffenheit des Kfz vereinbart wurde.

Ihnen müssten arglistig Mängel verschwiegen worden sein.
Diese Arglist müssen Sie nachweisen.
Sie müssen nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel kannte.
Das wird nur sehr schwer möglich sein, zumal Sie auf die (bekannten) Mängel hingewiesen wurden.

Bloße grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers bezüglich der Mängel genügt für Arglist nicht.

3.
Vom Vertrag können Sie nur zurücktreten oder Nacherfüllung (Reparatur) verlangen, wenn Sie die Kenntnis des Verkäufers von den Mängeln nachweisen können.


Bewertung des Fragestellers 2010-03-18 | 21:33


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"Herr Eichhorn hat ausführlich auf die Rechtslage hingewiesen und somit uns Rechtsklarheit gegeben. Jedoch war mir der Kontakt zu unpersönlich. "
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Herr Eichhorn hat ausführlich auf die Rechtslage hingewiesen und somit uns Rechtsklarheit gegeben. Jedoch war mir der Kontakt zu unpersönlich.


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Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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