Geschwindigkeitsüberschreitung
| 14.03.2010 15:35 |
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| in unter 2 Stunden
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
| in unter 2 Stunden
Hallo,
folgende Frage:
ich bin mit dem Fahrzeug eines Freundes geblitzt worden. (20.09.09) . mit 29 km/h zu schnell. außerhalb geschlossener Ortschaften.
Benachrichtigt wurde mein Bekannter am 17.12.09
Er teilte der Behörde auch den Fahrer samt Anschrift mit.(21.12.)
Bis heute habe ich von der Sache von Seiten der Behörde nichts gehört.(Gibt es hier irgendwie eine "Verjährungsfrist"?).
Am 20.02.10 wurde ich auf der Autobahn mit 39 km /h zu schnell geblitzt. Mitteilung am 11.03.10.
Muß ich zusätzlich zu dem Bußgeld und den Punkten noch mit einem Fahrverbot rechnen, zumal ich vom ersten Verstoß bis heute ja eigentlich keine offizielle Kenntnis habe , es sich also nicht um eine "Wiederholungstat" handeln kann ?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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