"Zustimmung der Ehefrau" bei Bürgschaft
Bei der Beantragung einer Landesbürgschaft für ein Unternehmen wird von den Gesellschaftern eines Unternehmens eine persönliche Bürgschaft für einen Teil des Kredites (der von einer Sparkasse gegeben wird und für den das Land bürgt) verlangt.
Zusätzlich verlangt die Sparkasse (oder das Land) Eine 'Zustimmung des Ehegatten mit folgendem Text:
Mein Ehegatte hat mit Bürgschaftserklärung vom ...........eine selbschuldnerische Bürgschaft übernommen, in der das folgende geregelt wurde:
"Die Gesellschafter der [Firma] die eine selbschuldnerische Bürgschaft stellen, verpflichten sich, während der Laufzeit der Landesbürgschaft keine Übertragung von wesentlichen Teilen ihres (Privat) Vermögens auf ihre Ehefrauen vorzunehmen; sofern eine solche Übertragung von Vermögenswerten gleichwohl erfolgt sein sollte verpflichten sich die Ehefrauen bereits jetzt für den Fall der Inanspruchnahme der Gesellschafter aus ihren selbschuldnerischen Bürgschaften für die landesverbürgten Kredite und Darlehn der Rückübertragung dieser Vermögenswerte zuzustimmen"
Hiermit erkläre ich meine Zustimmung zur vorgenannten Vereinbarung/Verpflichtung.
Ort... Datum Unterschrift des Ehegatten
ZUSATZINFORMATIONEN:
Sowohl ich als auch meine Frau haben Einkommen aus Angestelltenverhältnis (ich) bzw Beamtentätigkeit (meine Frau).
Wir leben mit Zugewinngemeinschaft.
Ich habe kein Vermögen. Meine Frau besitzt Immobilien.
Es ist zu vermuten, daß ich in den nächsten 25 Jahren eine Erbschaft mache, deren Wert die Höhe der Bürgschaft übersteigt.
Zur Zeit leben wir im wesentlichen von meinem Einkommen, das Einkommen meiner Frau kommt auf ein gesondertes Konto, auf das ich keinen Zugriff habe und das nur für sie eingetragen ist.
Auf dieses Konto zahle ich zusätzlich 1500 Euro monatlich als Ansparbetrag für die Ausbildung unserer Kinder ein. Mein Bruttoverdienst beträgt etwa 10000 Euro
FRAGE:
Ergibt sich aus der Erklärung ein Zugriff des Gläubigers auf
das Konto meiner Frau (und wenn ja, ist es beschränkt auf das, was ich einzahle?)
Ergeben sich sonstige Verpflichtungen für meine Frau?
Trifft nicht Ihr Problem?
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