Wechsel des Arbeitsgebers/Lohnsteuerklasse und Mutterschaftsgeld
| 10.03.2010 18:15 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwältin Mariana Stötzer-Werner
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Ich bin seit mehreren Jahren bei einer Universität (Arbeitgeber A) als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt und habe seitdem auch Steuerklasse III, mein Ehemann Steuerklasse V, da er als Selbstständiger sowieso keine Einkommenssteuer bezahlt. An diesen Steuerklassen oder etwaigen Freibeträgen haben wir seit Jahren nichts geändert.
Nun bin ich vom 1. Oktober 2009 bis 31.3.2010 beurlaubt, um die befristete Vertretung eines Lehrstuhls an einer anderen Universität (Arbeitgeber B) wahrzunehmen, wo ich erheblich mehr verdient habe als bei meiner regulären Tätigkeit. Mein ruhender Vertrag mit Arbeitgeber A wird automatisch nach Ende der Beurlaubung, also ab 1.4., weiterlaufen.
Meine Lohnsteuerkarte (Klasse III) habe ich natürlich Arbeitgeber B vorlegen müssen. Arbeitgeber A hat Anfang 2010 aber ebenfalls eine Lohnsteuerkarte angefordert; da ich meine reguläre Karte mit Lohnsteuerklasse III erst nach Ablauf der Lehrstuhlvertretung zurückerhalten werde, musste ich eine Ersatzlohnsteuerkarte der Klasse VI besorgen. Nach Auskunft der Personalsachbearbeiterin hätte das erst mal keine Konsequenzen.
Nun bin ich allerdings schwanger, und am 30.3. beginnt mein Mutterschutz. Arbeitgeber B ist kaum betroffen (nur 2 Tage), den Großteil des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zahlt Arbeitgeber A.
Normalerweise müsste Arbeitgeber A, der mir ab 1.4. den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen hat, ja das Nettogehalt der letzten 3 Monate zur Berechnung heranziehen. Dieses (d.h. das Gehalt der Monate Januar bis März) wurde mir jedoch von Arbeitgeber B gezahlt und hat mit meinem Einkommen bei Arbeitgeber A nichts zu tun. Daher wird Arbeitgeber A ein fiktives Nettogehalt berechnen, das auf dem Einkommen beruht, das ich gehabt hätte, wenn ich nicht beurlaubt gewesen wäre und die letzten 3 Monate bei Arbeitgeber A gearbeitet hätte. Das kann ich von der Logik des Arbeitgebers her akzeptieren, wüsste aber trotzdem gern, ob dies rechtens ist.
Was für mich viel entscheidender ist, ist die Frage, ob Arbeitgeber A befugt ist, das Mutterschaftsgeld auf der Basis von Lohnsteuerklasse VI zu berechnen. Dies kündigte die Personalsachbearbeiterin an, und zwar allein aufgrund der formalen Begründung, dass ja meine Lohnsteuerkarte Klasse III noch nicht vorliegt. Diese werde ich erst nach Beginn meines Mutterschutzes zurückerhalten; ich werde jedoch zu keinem Zeitpunkt parallel für zwei Arbeitgeber arbeiten, so dass ich keinen Grund sehe, diesen ganz erheblichen Einschnitt in mein Einkommen zu akzeptieren, der mit meinen tatsächlichen Einkommens- und Steuerverhältnissen nichts zu tun hat.
Was ich also wissen möchte, ist, die Anwendung welcher Berechnungsgrundlage ich von meinem Arbeitgeber (A) fordern kann - einerseits mit Bezug auf die Lohnsteuerklasse, andererseits mit Bezug auf das Einkommen in den 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes?
Trifft nicht Ihr Problem?
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