Schadensersatz bei Umgehung der Ausschreibungspflicht für öffentliche Grundstücke
04.03.2010 22:21 |
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Grundstücke
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Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
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Guten Abend,
ich habe eine Frage. Ich habe im Netz gelesen, dass öffentliche Grundstücke mit Bauverpflichtung ab einem Wert > 5 Mio € europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Was tut man am besten, wenn man mitbekommen hat, dass solche Grundstücke freihändig vergeben worden sind und zwar allem Anschein nach nach Gutdünken. Welche Stellen sind hier zuständig? Hat man als Interessent und Bewerber für dieselben Grundstücke eventuell Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer, besonders wenn man eventuell einen besseren Preis für die Grundstücke geboten hat? Welche Verjährungsfristen gelten?
Vielen Dank für die Antwort.
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