Mangelanzeige eines Mieters
| 02.03.2010 14:03 |
Preis: ***,00 € |
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| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Vorgeschichte:
ich habe letztes Jahr ein mit 5 Wohnungen vermietetes Mehrfamilienhaus gekauft. Zwischenzeitlich habe ich über einen Architekten Antrag Teilungserklärung gestellt. Dabei teilte mir das Bauamt mit, dass das DG nie als Wohnraum angemeldet und dafür nie ein Bauantrag gestellt wurde. Nun muss ich Aufwand und Kosten tragen, der der Vorbesitzer inzwischen Insolvenzantrag gestellt hat und "nichts mehr hat", wie mir auch ein Gericht bestätigte (Anschreiben, Mahnbescheid,... alles gelaufen).
Nun zur eigentlichen Sache:
Die Mieter der DG Wohnung wollte ich, da seit über 3 Jahren die Miete gleich war, dazu bewegen einer Mieterhöhung zu zu stimmen. Das lehnten sie ab und beriefen sich auf den Mietspiegel.
Nun bekam ich heute eine Mail, dass in der Wohnung in der sie seit sicher 4, 5 Jahren wohnen Mängel sind.
Sie schreiben:
· Dusche: Abfluss undicht
· vordere Fensterfront undicht (4 Fenster)
· Balken nicht abgedichtet (starker Reinzug)
· Toilettenspülung läuft sehr langsam nach
· Laminat teilweise beschädigt (z.T. vom Vormieter, z.T. Verschleiß)
· Bei Wind dringt Material der Dämmung (Styropor) in die Wohnung
Diese Mängel sind mir neu, ich habe in den ganzen 1,5 Jahren noch keine Mangelanzeige, weder telefonisch noch schriftlich, erhalten.
Wie verhalte ich mich hier? Was muss ich zahlen/ersetzen und was nicht?
über einen guten Rat, der rechtlichen Bestand hat, würde ich mich sehr freuen.
mfg
Z
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