umzug trotz gemeinsames sorgerecht Familienrecht
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umzug trotz gemeinsames sorgerecht


| 24.02.2010 18:09 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger


| in unter 2 Stunden

ich, 37 jahre, mutter von 2 mädchen, 13 und 15 jahren habe mich nach 16 ehejahren von meinem mann getrennt.
die Trennung liegt nun 4 jahre zurück, die Scheidung fast 2.
vor 1 1/2 jahren habe ich mich in einen neuen mann verliebt, der 600 km von mir entfernt wohnt. wir führen eine fernbeziehung, wo fast immer nur er die initiative ergreift und alle 14 tage uns besuchen kommt.die mädchen haben ihn in ihr herz geschlossen. da es kein dauerzustand ist, möchten wir in diesem sommer umziehen. ist das so einfach? mein ex-mann und ich haben das gemeinsame sorgerecht.
nun muß ich erstmal weit herholen....
die ehe war mehr schlecht als recht. ich litt, mein selbstbewußtsein war nicht mehr im geringsten vorhanden. psychisch und verbal war ich schikanen ausgesetzt. (die angst verfolgt mich heute noch)
zu den kindern hatte und hat er sehr wenig kontakt. kein geregeltes besuchsrecht. wenn er lust hat holt er sie sich alle 2 monate mal für 1 stunde. (entweder für mc donalds, "wo sie schnell essen sollen weil er noch zur party möchte"....oder er holt sie sich um die kinder bei irgendeiner familienfeier zu präsentieren und sich als guter vater hinzustellen)
wir wohnen nur 700 m auseinander. das letzte mal holte er sie sich am 25.12.2009 nun möchte er sie morgen wieder haben, da hat seine mutter geburtstag. die kinder haben bauchschmerzen...möchten nicht hin..und ich steh dem ganzen machtlos gegenüber...weil man mit ihm nicht reden kann...und ich selbst noch angst vor ihm habe.
aus angst vor ihm habe ich bei der scheidung auf sehr vieles verzichtet...eine art freikauf. aber das war es mir wert.
ich habe nach der trennung in einer 2 jährigen therapie meine ehe aufgearbeitet.
zu dem umzug. ich habe nur eine befristete arbeitsstelle. sie läuft im nächsten jahr aus. ich würde sicherlich in die arbeitslosigkeit, wenn nicht sogar harz 4 fallen, wo ich sehr viele jahre war. bei uns in der osl gegend herrscht eine sehr hohe arbeitslosenquote.
charlott (15) besucht die 10.klasse.und sie möchte das abitur machen.für sie ist der sommer die beste zeit umzuziehen. nächstes oder übernächstes jahr kann ich sie nicht raus reißen.außerdem hat sie in den westlichen bundesländern, sprich baden württemberg eine größere chance einen tollen ausbildungsplatz oder einen gewünschten studienplatz leichter zu bekommen.
ach und noch eins, im notarvertrag, als es um das haus ging, hat meine damalige rechtanwältin (die leider nicht mehr tätig ist!) schon aufnehmen lassen, das ich das alleinge aufenthaltsbestimmungsrecht habe, wo mein ex mann unterschrieben hat. ich denke sie erkannte damals schon meine not, sowie meine angst und das proletenhafte getue von meinem ex.
ich könnte noch viele viele weitere schlechte beispiele aufzählen, wo der vater meiner kinder absolutes desinteresse an den mädchen zeigt. (selbst beim unterhalt, und sonstige aufwandsgeldern wie klassenfahrt, brille, schulbücher usw) in diesen 4 jahren haben sie gerade mal eine nacht bei ihm verbracht, in der er aber joggen mußte und anschließend seine kumpels zum grillen eingeladen hat.private sowie persönliche gespräche liefen bisher nie zwischen den dreien.ich habe ihn mehrmals nett, gebeten, sich mit den mädchen auszusprechen,jeder soll dem anderen sagen, was ihm traurig macht, was ihn ärgert...aber reden und handeln sind bei ihm zweierlei seiten. charlott, weinte oftmals, sie litt sehr unter dem desinteresse. jetzt leidet sie nur noch, wenn sie zu einem treffen seitens seiner familie vorgeführt wird.
wenn ich die mail abgesendet habe, fallen mir unter garantie noch weitere sachen ein, die ich sicherlich gern aufgeschrieben hätte...
können sie mir bitte rechtliche auskunft geben? soll ich mich vorher beim gericht absichern? die mädchen würden auch aussagen, das sie mitkommen möchten.
wie kann ich es meinem ex beibringen, ohne das ich wieder erneute angst vor ihm haben muß. soll ich über nacht wegziehen? kann mir das jugendamt behiflich sein? kann er mir steine in den weg legen?
er war nie gewaltätig, halt nur psychisch und verbal.
und diesen hass (weil ich mich getrennt habe,was mich unheimlich kraftund mühe kostete) lässt er mich heute noch spüren.
vielen dank für ihre aufmerksamkeit
mit freundlichen grüßen
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Gemeinsames Sorgerecht Umzug
24.02.2010 | 19:28

Antwort

von

Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
431 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Zwar haben Sie mit dem Kindesvater nach § 1626 BGB die elterliche Sorge in gemeinsamer elterlicher Verantwortung auszuüben. Diese umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen Sie versuchen, sich mit dem Kindesvater zu einigen. Nachdem Sie jedoch weiterhin mitteilen, es sei notariell festgelegt worden, dass Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, können Sie frei und ohne vorherige Einigung mit dem Kindesvater einen Umzug mit Ihren Kindern festlegen. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die neue Wohnung 600 km von der jetzigen Wohnung entfernt liegt und hierdurch das Umgangsrecht des Vaters erschwert werden wird, haben Sie das Recht den Wohnsitzwechsel ohne Zustimmung des Vaters durchzuführen.

Der Kindesvater könnte den geplanten Umzug nur dadurch verhindern, indem er bei Gericht einen Antrag auf Abänderung des vereinbarten Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt. Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung dürfte jedoch mehr als zweifelhaft sein dürfte, aus welchen Gründen die Beibehaltung der bestehenden Regelung eine Gefährdung für das Kindeswohl darstellen sollte, zumal Sie die Hauptbezugsperson der Kinder sind und diese den Umzug befürworten und im Übrigen Erschwernisse bei der Wahrnehmung des Umgangsrechtes grundsätzlich hinzunehmen sind. So lange Ihnen die Bestimmung des Aufenthalts allein obliegt, also keine gerichtliche Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erfolgte, können Sie im Ergebnis allein über einen Umzug entscheiden. D.h. Sie benötigen weder die Zustimmung des Vaters noch eine Genehmigung des Familiengerichts. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn in der notariellen Vereinbarung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts Einschränkungen enthalten sind. Aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen Ihnen und dem Kindesvater sollte erwogen werden, diesem die neue Anschrift erst nach erfolgtem Umzug mitzuteilen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 2010-02-26 | 07:17


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