Ständiges Fremdparken auf meinem Grundstück Nachbarschaftsrecht
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Ständiges Fremdparken auf meinem Grundstück


| 21.02.2010 21:16 |
Preis: ***,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre


| in unter 2 Stunden

Zwei Nachbarn habe ich durch Zustellung mit Empfangsbestätigung bereits untersagt, den Parkplatz auf meinem Grund einfach mitzubenutzen. Erfolglos - immer wieder stehen die Nachbarautos auf meinem Grund und Boden. Ich denke an die gerichtlich forcierte Unterlassungserklärung mit Zahlungspflicht für erneute Verstösse,

Welches Procedere ist angeraten ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema:
Grundstück
21.02.2010 | 22:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Eventuell hat eine weitere Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt mehr Erfolg. Die Nachbarn wären dann auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern.

Wenn die Erklärung abgegeben wird, dann kann für jeden Verstoß die Vertragsstrafe gefordert werden. Die außergerichtlichen Anwaltskosten tragen die Störer.

Wird keine Unterlassungserklärung abgeben, müsste geklagt werden. Ein Unterlassungsanspruch kann auch für künftige Störungen bestehen (§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2 BGB). Für die Klage müssten Sie Beweismittel für die bisherigen Beeinträchtigungen Ihres Grundstücks zur Verfügung haben, z. B. Fotos oder Zeugenaussagen.

Gerne kann ich Sie in der Angelegenheit vertreten. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit mir auf!


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung des Fragestellers 2010-02-22 | 15:36


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