Dringend wegen Fristsetzung: Urheberrechtsverletzung Ebay-Foto
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich als Privatverkäufer ein bei Google gefundenes Foto eines Artikels bei eBay genutzt habe. Die Unterlassungserklärung ist allerdings zu weit gefasst und auch die genannten Kosten stehen in keiner Relation:
xxx
verpflichtet sich gegenüber
xxx
1. es zu unterlassen, die Geschäftsbeziechnung xxx, sowie Fotos der Firma xxx zu benutzen.
2. Für die unrechtmäßige Benutzung des Bildes einen Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR an xxx zu zahlen.
3. für den Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlungen - unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs- gegen due unter Ziff. 1 aufgeführte Verpflichtung/en an die Firma xxx eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.500, 00 EUR zu zahlen.
4. Der Abgemahnte verpflichtet sich der Firma xxx zum Verzicht auf Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung in Höhe von 200,00 EUR zu leisten.
5. Der Firma xxx den durch Einschaltung des Anwalts entstandenen Schaden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 25.250,00 EUR in Höhe einer 1,3 Rechtsanwaltsgebühr zzgl 20 EUR Auslagenpauschale in Höhe von 1.005,40 EUR netto zu erstatten und diesen Betrag unter Angabe des Namens innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf xxx zu zahlen.
Ich möchte diese folgendermaßen ändern:
xxx verpflichtet sich gegenüber xxx
1. ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, in der Sache gleichwohl rechtsverbindlich, es zu unterlassen, die Geschäftsbezeichnung xxx sowie Fotos von der Firma xxx zu benutzen.
2. sich für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
Zusätzlich möchte ich im Anschreiben Bezug auf die Forderungen nehmen:
Sehr geehrter xxx,
gern übersende ich Ihnen anliegend die Unterlassungserklärung.
Der übliche Tarif für die Nutzung eines Bildes pro Monat beträgt 50.- Euro (anerkanntes Tarifwerk der Empfehlungen der Bildhonorare durch Dreier/Schulze, UrhG; § 97; Rn. 63).
Mein Ebayangebot war vom 18.02.2010 13:14 Uhr bis 19.02.2010 03.20 Uhr online und ist von Ebay bereits gelöscht worden. Dies entspricht also einer Nutzungsdauer von 14 Stunden und 6 Minuten, womit wir also bei einer Nutzungsgebühr von 98 Cent landen würden.
Da es sich zudem in diesem Fall um einen einfach gelagerten Fall außerhalb des geschäftlichen Verkehrs bzw. ein privates Versehen handelt, möchte ich eine Aufwandsentschädigung der Anwaltkosten in Höhe von 100 EUR anbieten.
Ich biete entsprechend und in Abetracht meiner finanzeillen Situation eine Vergleichszahlung in Höhe von 150,00 EUR an.
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Habe ich hier mit weiteren Problemen zu rechnen, bzw. was sollte ich an meinem Entwurf ändern?
Urheberrechtsverletzung




