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Handyvertrag Schadensersatz


09.02.2010 21:28 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Stephens


| in unter 2 Stunden

hallo

ich habe bei der fa tmobile einige verträge gehabt die rechnungen wurden mir immer online zur verfügung gestellt. diese (nur grundgebühren) konnte ich dann nicht bezahlen. dadurch wurden mir die verträge und der online zugang gesperrt. eines tages bekam ich von seiler und kollen post mit einer forderung von 1500 eur inkl schadensersatz. damit der schufaeintrag gelöscht wird habe ich sofort unter vorbehalt der rückforderung bezahlt. nun zu meiner frage.

hätte die fa einen negativen eintrag hinterlassen dürfen und die forderung eintreiben inkl Schadensersatz wenn keine zahlungsaufforderun oder Kündigung schriftlich gekommen ist.

diese wurden anscheinend online zur verfügung gestellt. ich habe aber auch ein schreiben in dem vermerkt ist das der zugang durch die ncihtzahlung gesperrt ist.

ich habe gelesen das ein betrag nur fällig ist wenn die rechnung vorliegt. diese habe ich ja nie erhalten

gruß
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Handyvertrag Schadensersatz
09.02.2010 | 22:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Alexander Stephens
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Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Da Sie offensichtlich keine Mahnung erhalten haben, haben Sie grundsätzlich nur insoweit Recht, als das der Schuldner einer Entgeltzahlung nur dann in Verzug kommt, wenn ihm eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung zugegangen ist, wenn keine andere Form der Entbehrlichkeit einer Mahnung greift. Dies hängt von Ihrem T-Mobile Vertrag bzw. den dort festgehaltenen AGB ab. Denn soweit dort eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wie z.B. dass nach einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt zu leisten ist (immer am 15. Eines Monats etc.), bedarf es ebenfalls keiner Mahnung und daher auch keines Rechnungszugangs.
So würde das zweifelsohne fragwürdige Verhalten der Telekom, Ihnen die Zugangsdaten zur Einsicht Ihrer Rechnungen zu sperren, grundsätzlich keine Auswirkung auf Ihre Zahlungspflicht haben.
Allerdings könnte man aufgrund dieses Verhaltens womöglich einen Verstoß gegen Treu und Glauben sehen, da es Ihnen insofern unmöglich war den genauen Rechnungsbetrag einzusehen und Ihrer Schadensvermeidungspflicht nachzukommen. Diese Schadensvermeidungspflicht hätte die Telekom nämlich ebenfalls und soweit Sie nicht einmal mehr Zugang zu Ihren Rechnungen haben und erst die Aufforderung eines Inkassobüros abwarten müssen, sähe ich hier gute Chancen den hierdurch entstandenen Schaden der Telekom aufzuerlegen. Dabei dürften Sie aber auch wirklich keine schriftliche Zahlungsaufforderung bekommen haben.
Wenn dem so ist, würde ich Ihnen anraten hier rechtliche Schritte gegen die Telekom zu unternehmen!
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und vertrete Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Für (kostenlose) Rückfragen zu Ihrem Anliegen oder einer gewünschten Beauftragung stehe ich Ihnen jederzeit und gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen aus München,

Ihr

Alexander Stephens


Rechtsanwalt
Alexander Stephens (Dipl. Jur.)
WHK Univ. / Doktorand
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Rechtsanwalt Alexander Stephens
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