Frage zu Renovierungskosten nach Auszug
| 02.02.2010 19:19 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Folgende Situationen:
Am 31.12.2009 habe ich meine alte Wohnung fristgerecht gekündigt. Ohne das ich dazu verpflichtet gewesen bin habe ich aus Freundlichkeit dem Vermieter einen Nachmieter angeboten. Der Vermieter hat diesen akzeptiert. Es handelt sich um meine Schwester und ihren Partner. Wir haben dann mit dem Vermieter verreinbart das der PVC Boden in der Küche und im Flur auf seine Kosten ausgetauscht wird. Ich hatte im August 2009 die Küche und den Flur weiß gemalert. Vorm Auszug habe ich die Küche nochmals weiß gemalert. Das Abnahmeprotokoll besagt das Wände in allen Räumen in Ordnung sind. Kurz nach meinem Auszug am 20.12.09 teilte mir der Vermieter mit das die Küche neutapeziert werde müsste da durch die Bodenlegearbeiten die Tapete beschädigt wird. Meine Schwester und ich sollen die Malerarbeiten bezahlen. Meinen Vorschlag an den Vermieter dies vorm Einzug meine Schwester selber durchzuführen lehnte dieser ab. Er begründete dies damit, dass er nur noch vom Maler durchgeführte Renovierungsarbeiten akzeptiert. Er hat die Malerarbeiter nach den Bodenlegearbeiten Mitte Januar durchführen lassen. Auftraggeber war er. Meine Schwester wohnt seit 1.02. in der Wohnung. Am 26.01 hat er ihr eine Rechnung vom Maler überreicht die wir jetzt zahlen sollen. Meine Frage ist das zulässig ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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