Bezahlung ohne Gegenleistung Vertragsrecht
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Bezahlung ohne Gegenleistung


26.01.2010 19:50 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg




Hallo,

hatte über ein Internetforum mit einer Frau ein Date vereinbart. Nachdem ich ihr vereinbarungsgemäß vor dem Date das Geld übergab, verschwand sie ohne Gegenleistung. Da es für die Angelegenheit (naturgemäß) keine Zeugen gibt, möchte ich wissen, ob man trotzdem Anzeige erstatten soll. Kann man von Internetagenturen die Herausgabe der Anschrift verlangen?
26.01.2010 | 21:32

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
538 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

1.
Die personenbezogenen Daten von Nutzern, die bei Internet-Providern, Forenbetreiber etc. hinterlegt sind, unterstehen dem Datenschutz. Der Provider muss gewährleisten, dass diese Daten nicht an beliebige Dritte herausgegeben werden (vgl. z. B. Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Mai 2009, Az.: 11 W 21/09; Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.09.2006, Az.: 10 U 262/05).
.
Dies gilt nach meiner Recherche auch in Fällen, in denen eine in ihren Rechten verletzte Person Auskunft über die Daten verlangt, um zivilrechtliche Schritte gegen den Rechtsverletzer einzuleiten.

Ein Anspruch auf Herausgabe der Daten gibt es nur im Rahmen der Strafverfolgung für die Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Im vorliegenden Fall besteht aber für Sie die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betrugs/Trickdiebstahls. Im Rahmen der Ermittlung durch die Strafverfolgungsbehörden kann dann Akteneinsicht beantragt werden, um an die Daten der betreffenden Person zu gelangen.

Diesen "Umweg" müssen Sie also bestreiten.

2.
Ihre Rückforderung dürfte meines Erachtens auch zu Recht bestehen und auch nicht etwa einer sittenwidrigen Vereinbarung (Date etc. gegen Entgelt) zugrundeliegen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
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ANTWORT VON
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