Offen Handwerkerrechnung - Jetzt Klage
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein riesengroßes Problem und hoffe, hier eine Antwort darauf zu finden.
Wir haben im Jahr 2001 eine Doppelhaushälfte gebaut und einen Handwerksbetrieb beauftragt, diverse Installationen durchzuführen.
Als Basis des Vertrages lagen die VOB/B zugrunde, einige Paragraphen wurden im Vertrag ausgeschlossen, nämlich VOB Teil B § 12 Ziffer 5, Absatz 1,2 und 3 sowie § 15 Ziffer 3 und 4.
Die Abnahme der Bauleistung erfolge ebenfalls Ende 2001 kurz vor unserem Einzug.
Alle uns zugestellten Rechnungen wurden von uns anstandslos gezahlt, unser Architekt, der uns sämtliche Handwerker vermittelte, hat immer alle Rechnungen vorher geprüft, eventuelle Kürzungen vorgenommen und uns dann zur Zahlung zukommen lassen.
Im Jahre 2003 hat er uns dann seinen kompletten Bauordner übergeben mit dem Hinweis, daß alles erledigt sei.
Im Frühjahr 2006 (also gut über 4 Jahre nach Einzug) flattert uns von besagtem Handwerksbetrieb eine Schlußrechnung über einige tausend € ins Haus.
Wir haben daraufhin Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Rechnung wäre verjährt, bekamen daraufhin postwendend ein Schreiben zurück, indem der Handwerksbetrieb schrieb, daß sie unsere Begründung ablehnen, weil wir einen Vertrag nach VOB abgeschlossen hätten und daher die Verjährung ab Rechnungsstellung beginnen würde und deshalb keine Verjährung eingetreten sei.
Seit diesem Schriftverkehr im Frühjahr 2006 haben wir von der Firma nichts mehr gehört, es wurden an uns weder Mahnungen noch Mahnbescheide geschickt, noch hatten wir sonst irgendeinen Kontakt.
Heute, am 20.1.2010, (also gute 3 Jahre und 10 Monate später) erreicht uns ein Schreiben vom Landgericht X, indem wir von dem Handwerksbetrieb verklagt werden (Einreichung der Klage: 21.12.2009), die offene Rechnung incl. Verzugszinsen zu begleichen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
Im beigefügten Anwaltsschreiben steht noch, daß wir trotz mehrmaliger Mahnungen unser Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen wären, was eine glatte Lüge ist, da wir nie Mahnungen/Mahnbescheide erhalten haben!!!
Meine Frau ist (verständlicherweise) fix und fertig und ich bin ehrlich gesagt auch ziemlich durch den Wind.....
Meine Fragen daher:
- Ist es wirklich rechtens, daß uns die Firma nach dieser langen Zeit ohne Mahnungen und Mahnbescheide gleich verklagen darf?
- Besteht tatsächlich noch Anspruch auf die Rechnung, oder ist diese nicht schon verjährt?
- Wie soll ich mich am besten verhalten?
Das "Lustige" an der Sache ist noch folgendes:
die gestellte Rechnung ist richtig überhöht, es wurden u.a. Positionen doppelt und dreifach abgerechnet, oder Leistungen berechnet, die gar nicht erbracht wurden; es würde also nicht nur auf eine Klage seitens der Handwerksfirma rauslaufen, sondern man müßte auch feststellen, in welchem Umfang die Rechnung tatsächlich zu zahlen wäre (falls diese nicht verjährt ist).
Ich möchte mich im voraus schon bei demjenigen Anwalt bedanken, der sich meiner Sache annimmt, Licht in das Dunkel bringen kann und dazu beiträgt (hoffentlich!!!!), daß meine Frau und ich ein paar ruhige Nächte verbringen können.
Danke!
Handwerkerrechnung



