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Frührente


11.12.2005 03:54 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer




Sehr geehrter Rechtanwälte und Rechtanwältinen,
ich bin Gehörlos und Stark Sehbehindert Links Blind und Rechts Tunnelblick 6 Grad, habe Hepatitis B Chronisch Leberwerte sind immer sehr hoch, habe Tinnitus sehr Schwer, Beidseitig im Ohr, mein Gehirn macht in den Nächten Brummgeräusche. ich besitze einen Schwerbehindertenausweis 100% mit Begleitung und habe auch das Merkzeichen G sowie RF. Bis jetzt bin ich 31 Jahre am arbeiten.

Anfang 2008 werde ich Arbeitslos und werde wegen der Behinderung keine Arbeit mehr bekommen. Denn bis Ende 2009 wenn das ABG Ausläuft bin ich 52 Jahre Alt, habe dann 35 Jahre meine Rente eingezahlt. Ich bin Nachtblind habe am meinem Körper viele Verletzungen vom Stürzen.

Meine Frage, besteht es die Möglichkeit das ich in die Erwerbsminderungsrente bekomme. Habe im Internet gelesen von 20 Jahre Wartezeit und das man bis Mindestens 36 Jahre Rente eingezahlt zu haben. Bei www.rententips.de zu finden.

Was muss ich und kann ich tun. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
11.12.2005 | 05:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer
553 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

die aktuelle Gesetzeslage stellt sich für Sie günstiger dar, als Sie zunächst aufgrund Ihrer eigenen Recherchen angenommen haben.
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI, wer
· teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
· die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und
· in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge hatte.
Die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung werden von Ihnen auch erfüllt, sobald Sie krankheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich Ihre Tätigkeit ausüben können.
Es sind dann also nicht 36 Jahre lang, sondern nur 36 Monate lang Beitragszahlungen nachzuweisen.

Eine 20-jährige Wartezeit ist nur für solche Personen gedacht, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren voll erwerbsgemindert waren, und es seither ununterbrochen sind. Diese besondere Wartefrist wurde insbesondere eingeführt für Menschen, die seit Geburt schwerbehindert ist.

Sie müssen allerdings nach den von Ihnen geschilderten Tatsachen lediglich die Wartefrist von fünf Jahren erfüllen, also vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, und zwar mindestens Pflichtbeiträge für drei Jahre (= 36 Monate).

Bei Altersrente wegen Schwerbehinderung gilt gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI eine 35-jährige Wartefrist, die Sie nach Ihren Angaben im Jahr 2009 dann zusätzlich erfüllen werden.

Sie sollten also, wenn es soweit ist, einen entsprechenden Antrag bei dem Sozialversicherungsträger auf Frührente wegen voller Erwerbsminderung oder auf Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen, je nach dem, was nach der dann geltenden Rechtslage für Sie günstiger ist.

Hier die entsprechenden Links:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0603300

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0604300

http://www.rententips.de/rententips/grv/em/01.php

http://www.rententips.de/rententips/selbst/rv/04.php


Ich hoffe, dass Ihnen meine Auskunft Klarheit verschafft hat.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
München

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