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Bürgschaft


07.12.2005 10:30 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel


| in unter 2 Stunden

Eine GmbH&Co KG hat einen geschäftsführenden Gesellschafter.Dieser ist mit 78% sowohl an der KG als auch der GmbH beteiligt.Er hat privat eine selbstschuldnerische Bürgschaft für eine Forderung an die KG übernommen.Ist diese Bürgschaft gültig,da die Bürgschaft ja normalerweise für einen Dritten übernommen wird ? Ist die KG ein Dritter ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Bürgschaft
07.12.2005 | 11:08

Antwort

von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
141 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Der geschäftsführende Gesellschafter kann gem.§ 765 BGB Bürge sein, weil er von der Hauptschuldnerin, der KG, personenverschieden ist. So hat z.B. der BGH auch entschieden, dass wenn sich ein Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH für die Schuld der GmbH & Co KG verbürgt und später dann alle Anteile der KG erwirbt, dies nicht zur Einheit zwischen Bürgen und Hauptschuldner führt (BGH WM 77, 812).

Ich hoffe, dass ich Ihnen weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt

www.kanzlei-glatzel.de


Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
63450 Hanau

Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
Hanau

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