Steuerschuld / Volstreckung bei ALG 2 - Bezug
Ich benötigte eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt und hoffe sehr, dass sich auch bei einem Einsatz von 20,-- Euro ein Anwalt findet, der mir diese erteilt.
Ich (verheiratet / 2 Kinder (10 J. & 8 Monate)) beziehe seit Januar 2009 Hilfe zum Lebensunterhalt (ALG II), da mein damaliges Einkommen aus meiner selbständigen Tätigkeit nicht mehr zum Leben reichte.
Im Juni 2009 musste ich das Gewerbe abmelden und beziehe seither nur noch ALG II. Mein Mann hat leider seinen Job verloren.
Nun erhielt ich ein Schreiben des Finanzamtes mit der Ankündigung, dass mich in der kommenden Woche (Donnerstag) ein Vollziehungsbeamter aufsuchen werde. Es geht hier um Umsatzsteuer-Schulden aus den Jahren 2002 und 2003. Der Schuldbetrag beläuft sich auf 2.455 Euro. Hinzu wurden 2.487 Euro Säumniszuschläge gerechnet.
Nun ist es so, dass ich diese Schuld auf Grund meiner derzeitigen Situation natürlich nicht begleichen kann. Bereits in der Woche vor Weihnachten musste ich wegen einer anderen Sache die eidestattliche Versicherung abgeben.
Was kann ich tun, um zum Einen den Besuch des Vollziehungsbeamten zu vermeiden und zum Anderen meine Steuerschuld durch kleine Raten zu begleichen ?
Ich hatte darüber nachgedacht eine Ratenzahlung zu beantragen, wobei diese derzeit höchsten so 20 - 30 Euro betragen könnte. Zudem habe ich gelesen, dass man den Erlass von Säumniszuschlägen beantragen kann. Ob diese Anträge Aussicht auf Erfolg haben, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Auch habe ich gelsen, dass man die Aussetzung der Vollstreckung beantragen kann, sofern diese unbillig ist. Ist bei ALG2-Bezug und einer frisch abgegebenen EV eine Unbilligkeit gegeben ?
Daher meine Frage: Was kann ich tun, um den Besuch des Vollziehungsbeamten zu verhindern und zugleich eine passende Lösung zur Schuldentilgung durchzusetzen ?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt.
Trifft nicht Ihr Problem?
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