Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle 2010
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Familienrecht
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Mein Mann möchte gern den korrekten Unterhalt für seine beiden Kinder aus erster Ehe (13 und 15 Jahre im Haushalt der Mutter lebend, beide Schüler, Ex-Frau NICHT unterhaltsberechtigt) ermitteln.
Mann ist in 2. Ehe verheiratet, wir haben ein 2-jähriges Kind, ich bin berufstätig und ebenfalls nicht unterhaltsberechtigt.
Ab Januar 2010 haben wir beide Steuerklasse 4 gewählt. Für meinen Mann wird sich in den nächsten 12 Monaten ein durschnittliches Netto von € 2.390,00 zzgl. € 293,00 Zuschuss vom Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten (für unser gemeinsames Kind) ergeben.
Detaillierte Einkommensauflistung:
€ 2.390,00 netto unbereinigt
+ € 293,00 Kinderbetreuungszuschuss
- € 150,00 betriebliche Altersvorsorge (€ 101,87 AN-Anteil, € 48,13 aus VWL)
+ € 150,00 Vorteil Dienstwagen (2007 mit dem JA drauf geeinigt)
+ € 77,33 letzte Steuerabrechnung (allerdings gemeinsam mit Ehefrau veranlagt, die STKl. 5 hatte und der vermutlich der Löwenanteil zusteht)
Zusätzliche Vorsorgeaufwenungen:
Lebensversicherung € 387,00 jährlich
Hausratversicherung € 255,00 jährlich
Unfallversicherung Vater € 92,00 jährlich
Krankenzusatzversicherung Vater € 68,00 jährlich
Krankenzusatzversicherung für unser 2-jähriges Kind: € 72,00 jährlich
Unfallversicherung für unser 2-jähriges Kind: € 116,00 jährlich
Kredite bzw. Immobilienfinanzierungen wurden vom JA nicht anerkannt, da sie nach der Scheidung aufgenommen wurden.
Zusätzlich fallen € 409,00 im Monat für den Krippenplatz unseres Kleinen an, wovon € 293,00 vom Arbeitgeber meines Mannes getragen werden.
Berufsbedingte Aufwendungen wurden bei der letzten Berechnung des JA in Höhe von 5 % berücksichtigt.
Nun die Fragen:
Welche der genannten Vorsorgeaufwendungen sind zu berücksichtigen?
Wie ist mit dem Steuerbescheid, bei dem beide veranlagt wurden (mein Mann hatte in 2009 STkl. 3) umzugehen?
Was ist mit dem Zuschuss zur Kinderbetreuung und den € 106,00, die wir monatlich noch tragen?
Wie hoch ist der mtl. Unterhalt für die 13 und 15 Jahre alten Kinder gem. Düsseldorfer Tabelle 2010?
Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle 2010








