Änderung Steuerbescheid
Wir haben nach dem Tod meines Vaters (2005) eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben(2006). In dieser Steuererklärung wurden von uns alle Vermögenswerte angegeben. Das Finanzamt hat daraufhin 2007 einen Steuerbescheid erlassen. In diesem Bescheid wurde ein nicht unerhebliches Bankdepot, was mit erklärt worden ist, nicht berücksichtigt. Dies führte dazu, daß die Erbschaftssteuer nur zu ca. 10% der von unserem Steuerberater berechneten Summe festgesetzt wurde. Der Bescheid war nur hinsichtlich der Nachlaßverbindlichkeiten vorläufig, da hier noch Klärungsbedarf bestand und die Nachlaßverbindlichkeiten (hauptsächlich Steuerschulden des Vestorbenen) geschätzt wurden.
2009 haben wir neue Bescheide erhalten, in dem die Nachlaßverbindlichkeiten präzisiert wurden, da mittlerweile die Steuerschulden konkretisiert werden konnten, ein Abschluß dieser Angelegenheit ist aber noch nicht erfolgt. In diesem neuen Bescheid wurde auch das bisher vom FA vergessene Depot berücksichtigt. Dies führt nun zu erheblichen Nachforderungen.
Ist dies vom FA rechtmäßig, eventuell als materieller Fehler korrigierbar? Verstößt die Korrektur nicht gegen Treu und Glauben, da wir unsere Mitwirkungspflicht im vollen Umfang erfüllt haben und das FA unsere Angaben vergessen hat?
Bitte nach Möglichkeit entsprechende Rechtsgrundlagen nennen.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Steuerbescheid Änderung
Steuerbescheid Änderung









