Verleumdung / Üble Nachrede / Falsche Verdächtigung
| 13.12.2009 23:10 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
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Hallo zusammen.
Person A: Verdächtigter
Person B: Opfer
Person C: Dritte
Es geht bei mir um folgendes; es werden schon seit einigen jahren immer wieder falsche äußerungen meiner person gegenüber dritter gemacht.
Dies bezieht sich z.B. auf eine äußerung wie : "wenn ich(A) zu der person(C) gehe und mit ihr rede wird C nicht mehr mit dir(B) reden und den kontakt beenden."
Ich sehe darin meine sozialen kontakte wie auch evtl. neue arbeitstellen gefährdet.
Dazu kommt dass nicht alle aüßerungen gegenüber B in dessen anwesenheit geschehen.Zeugen wären ausfindig zu machen bei denen B nicht sicher ist ob diese nicht zugunsten A aussagen könnten, da es sich hier um einen streit in einem freundeskreis dreht.
B würd eine strafanzeige laut §185-187 stellen, zumalen eine gegenanzeige wegen mangelnder beweißlage §164 Falsche Verdächtigung (wie schon oben erwähnt)die folge sein könnte.
Fragen:
würde eine mechanische mitschrift eines dialoges als beweismittel dienen um die strafanzeige zu belegen??
zäht dieses bsp. als verleumdung,üble nachrede oder beleidigung?
sollte ich jetzt schon einen RA mit diesem fall beauftragen um eine unterlassungsklage zeitgemäß duch zu bekommen??
durch welche dokumente oder aussagen dritter kann ich mich im vorfeld absicher gegen §164??
wäre eine unterlassungsklage bei genügender beweislage gerechtfertigt??
vielen dank schonma im voraus :)
Trifft nicht Ihr Problem?
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