Makler mit Handlungsvollmacht
| 24.11.2005 20:11 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vor ca. einem halben Jahr zur Untermiete in eine Wohnung gezogen. Diese Wohnung habe ich nun vom Vormieter übernommen.
Die Hausverwaltung hatte sich informell mit dem Vormieter geeinigt. Die Hausverwaltung hat mir per Anruf mitgeteilt "Bitte wenden Sie sich an unseren Makler, der wird alles weitere mit Ihnen besprechen."
Der Mietvertrag ist nun zustande gekommen. Die Hausverwaltung habe ich bis Dato nicht gesehen, die Abwicklung lief komplett über den Makler. Die Maklerfirma ist Firma XY und nicht identisch mit der Hausverwaltung.
Auf der Webseite der Verwaltung ist Makler jedoch namentlich unter dem Punkt ´Unser Team´ mit Telefonnummer bei der Verwaltung, e-Mail Adresse von der Verwaltung und Vermerk ´Handlungsbevollmächtigter´ geführt. Als Tätigkeitsbeschreibung ist ´Miet- und WEG-Verwaltung, Maklertätigkeit, Sanierung /Modernisierung´ angegeben.
Meine Frage: Ist der Makler damit bei der Hausverwaltung angestellt und somit ´wirtschaftlich eng Verflochten´ und hätte somit kein Anspruch auf die Courtage?
Vielen Dank für die Antwort.
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