Verzögerung Baugenehmigung/ Einzugstermin
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Sehr geehrte Damen und Herren,
im März dieses Jahres nahmen wir das Angebot einer Immobilien-Projektentwicklungsfirma an, auf einem von ihr vermittelten Grundstück ein von einem Partnerunternehmen zu errichtendes EFH (Holzrahmenbauweise, Bauzeit ca. 3 Monate) zu erwerben. Im Angebot und in den weiteren Gesprächen wurde der Einzug im Jahr 2005 garantiert. Das Grundstück, welches noch zu vermessen und teilen war, befindet sich im Außenbereich. Der Eigentümer hatte einen positiven Bescheid auf eine Bauvoranfrage, wobei er Auflagen (Ausgleichspflanzungen für Naturschutz) zu erfüllen hatte. Hierzu verpflichtete er sich auch im Kaufvertrag. Der genaue Wortlaut dieses Bescheids ist uns nicht bekannt, er hat uns nie vorgelegen.
Nachdem wir zwei Notartermine für den Grundstückskauf verschieben mussten, weil unsere Finanzierung noch nicht stand, drängte uns unser Ansprechpartner bei der Projektbetreuung zu einem endgültigen Termin, da der Eigentümer alles fertig hätte und langsam ungeduldig würde. Vor Abschluss unserer Baufinanzierung wurde uns von der Projektbetreuung auf Wunsch der Bank als Finanzierungsvoraussetzung noch einmal die Bebaubarkeit des Grundstücks per e-mail bestätigt. Daraufhin unterschrieben wir unsere Finanzierung und beim Notartermin am 5. Juli den Grundstückskaufvertrag; kurz darauf auch den Werkvertrag für den Hausbau bei der Partnerfirma. Der Bauantrag wurde am 12. Juli 2005 beim Bauamt eingereicht, unsere Baubetreuung versprach uns nun einen Genehmigungszeitraum von maximal zwei Monaten und nach einer Bauzeit von ca. 3 Monaten den Einzug Anfang Dezember 2005.
Heute, am 23.11.2005, warten wir noch immer auf die Baugenehmigung. Laut Auskunft der Baubetreuung hat das Bauamt 6 Wochen geschlampt; lt. Auskunft des Bauamts liegt die erforderliche Bankbürgschaft des Grundstücksverkäufers für die Ausgleichsmaßnahmen immer noch nicht vor. Von den durch die Stadt vom Verkäufer verlangten Grunddienstbarkeiten und Bankbürgschaften zur Sicherung der Maßnahmen hörten wir hier zum ersten Mal – beim Grundstückskauf war hiervon nie die Rede, und es gab keinen Hinweis darauf, dass die städtischen Auflagen noch nicht im Mindesten erfüllt waren. Es ging lediglich darum, dass die vereinbarten Ausgleichspflanzungen aus gartenbaulichen Gründen erst im Herbst vorgenommen werden könnten.
Inzwischen zahlen wir Bereitstellungszinsen, unsere gesamte private Planung ist auf den Kopf gestellt, wir zahlen viel länger Miete für zur Zeit zwei Wohnungen als vorgesehen, etc. Im Kaufvertrag ist für den Fall etwaiger Mängel am Grundstück nur eine Rücktrittsmöglichkeit, nicht jedoch ein Schadensersatzanspruch vereinbart. An einem Rücktritt sind wir keinesfalls interessiert; das geplante Haus ist völlig auf das Grundstück zugeschnitten, außerdem haben wir alle Antrags- und Architektenleistungen bereits bezahlt.
Weder im Grundstückskaufvertrag noch im Bauwerkvertrag werden Termine zur Bebaubarkeit/ Einzug genannt, das Grundstück wurde jedoch lt. Kaufvertrag als mit dem geplanten EFH bebaubar verkauft. Zu den Terminangaben liegen uns nur das Angebot/ Exposé der Projektbetreuung und die Bestätigungs-E-Mail zur Bebaubarkeit in schriftlicher Form vor – alles andere war mündlich. Es ist jedoch deutlich ersichtlich, dass wir die Finanzierung und den Kaufvertrag nur aufgrund dieser Angaben bereits im Juli abgeschlossen haben – nach derzeitiger Sachlage hätte ein Abschluss im Dezember völlig ausgereicht und uns viele Kosten erspart. Inzwischen ist fraglich, ob die Baufirma selbst bei vorliegender Baugenehmigung jetzt noch mit den Bauarbeiten beginnen kann – die Wetterlage im Winter spricht eher dagegen. Der versprochene Einzugstermin verschiebt sich damit um mindestens 4 – 6 Monate – entsprechend hoch sind unsere daraus resultierenden Kosten.
Es geht uns weniger um Ansprüche gegenüber dem Grundstücksverkäufer – dieser hat mit den Terminversprechungen der Baubetreuung wenig zu tun. Dem Betreuer ist jedoch der Kaufvertrag bekannt, er hat das Grundstück als Makler vermittelt, kennt den Verkäufer privat und persönlich und war auch beim Notartermin anwesend. Er hat in genauer Kenntnis der Sachlage einen Einzugstermin für 2005 garantiert.
Unsere Frage ist nun, ob wir gegenüber der Baubetreuungsfirma aufgrund ihrer falschen Terminangaben und Einzugsversprechen einen Schadensersatzanspruch haben und mit welcher Erfolgsaussicht dieser durchsetzbar ist.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Verzögerung




