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Anrecht auf Zwischenzeugnis?


| 30.11.2009 13:37 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

Mein AG weigert(e) sich mir ein Zwischenzeugnis auszustellen. Begründung: ich habe keinen (Rechts-)Anspruch.
Tatsache: die Firma wurde kürzlich komplett an einen (anderen) Konzern verkauft aber bleibt weiterhin rechtlich selbstständig (deshalb angeblich kein Anspruch auf Zw.-Zeugnis).
Desweiteren bin ich dort seit 7 Jahren beschäftigt und habe in der Zeit die Abteilung gewechselt und Anfang 2007 eine Beförderung erhalten (jetzt Abt.Leitung). Als ich 1 Jahr nach der Beförderung nach einem Zwischenzeugnis fragte hieß es: jetzt ist zu spät, das hätte im Zusammenhang mit dem direktem Zeitpunkt der Beförderung erfolgen müssen.

Nachdem ich jetzt einen heftigen Streit deswegen mit meinem Vorgesetzten hatte wird mir nun doch ein Zwischenzeugnis ausgestellt.
Da ich das nicht als "nettes Entgegenkommen" betrachten möchte, hätte ich trotzdem gerne eine Auskunft zum meinem Anrecht auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses unter den genannten Voraussetzungen.

Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Anrecht
30.11.2009 | 13:42

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten.

Ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses hat der Arbeitnehmer, wenn er einen triftigen Grund dafür nennen kann.

Wesentliche Änderungen im Gefüge der Firma des Arbeitgebers, insbesondere ein Betriebsübergang sind in der Regel solche triftigen Gründe, denn es besteht die Gefahr, dass Entscheidungspersonen, die zur Beurteilung des AN in der Lage sind, versetzt oder entlassen werden, so dass nach einer gewissen Zeit die Leistungen nicht mehr beurteilt werden können.

Bei einer ersten Abwägung der von Ihnen vorgetragenen Gründe würde ich den Anspruch auf das Zwischenzeugnis bejahen.

Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller 30.11.2009 | 15:24

Vielen Dank erstmal.

Zur genaueren Definition für mich:
der komplette Verkauf einer weiterhin rechtl.selbstständigen (privaten Aktiengesell.) an einen anderen Konzern ist ein Betriebsübergang?! Somit liegt ein triftiger Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses vor.

Hätte ich nicht auch bereits Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nach meiner Beförderung gehabt? Gibt es hier "Verjährungsfristen" wie von meinem Arbeitgeber angeblich angeführt?

Danke.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.11.2009 | 15:29

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich den Verkaufsvorgang Ihrer Firma hier nicht abschliessend rechtlich bewerten kann.

Wenn er aber verkauft worden ist, liegt aller Wahrscheinlichkeit ein Betriebsübergang vor.

Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann verwirkt sein, wenn der Arbeitgeber nach dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen musste.

Wenn Sie tatsächlich erst ein Jahr nach der Beförderung um ein Zwischenzeugnis gebeten haben, ist dies ein recht langer Zeitraum, nach dem der Arbeitgeber eigentlich nicht mehr mit der Geltendmachung aus Anlass der ein Jahr zurückliegenden Beförderung rechnen musste.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 2009-11-30 | 15:47


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"Die Antwort bestätigte inhaltlich das, was ich aufgrund meiner eigenen Recherchen erwartet hatte. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2009-11-30
4,2/5.0

Die Antwort bestätigte inhaltlich das, was ich aufgrund meiner eigenen Recherchen erwartet hatte.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht