Vermiete Eigentumswohnung
20.11.2005 09:45 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Meine geschiedene Frau (Ehescheidung am 3.2.2003)und ich haben 1 vermietete Eigentumswohnung gekauft, voll finanziert und durch zwei Lebensversicherungen gedeckt. Noterielle Beurkundung der Immobilie am 27.12.1994. Da meine Exehefrau die Wohnung nicht mehr fianzieren kann, will sie dies mir übereignen.
Fragen: Was müssen wir tun, ich wohne in Hildesheim meine Exehefrau bei Frankfurt?
Was ist steurlich am günstigsten?
Welche Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) bei einem Gesamtwert der ETW von 120.000,- € kommt auf uns zu?
Wieviel Steuern müssen wir zahlen?
Wie muss zwischen der EX-Ehefrau und mir die Übertragung formuliert werden?
Für eine genaue Beantwortung eines Anwaltes aus Raum Hildesheim/Hannover/Braunschweig wäre ich dankbar, da ich evtl. in dieser Angelegenheit weitere Beratungen vor Ort benötige.
Schönen Tag
blackforest55
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