Unfall in Frankreich - Schadenersatz
28.11.2009 20:36 |
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| in unter 2 Stunden
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Schadensersatz
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Rechtsanwalt Ernst G. Mohr
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Im April diesen Jahres wurde ich in Colmar von einer Autofahrerin, die eine Tankstelle verließ angefahren. Ich befand mich auf dem Radweg und die Schuld lag bei der Autofahrerin. Das ergab auch die polizeiliche Aufnahme des Unfalls. Die Versicherung war die MAAF, deren Versicherungsvertretung in 'Deutschland die Gothaer ist. Ich stellte also meine Forderungen an die Gothaer
a) Fahrradreparatur (ca 360 Euro zwischenzeitlich erstattet)
b) Kleider (75 Euro zwischenzeitlich erstattet)
c) Brille für 1100 Euro (nach Gutachterermittlung des Zeitwertes 620 Euro erstattet.)
d) Anteil der Kosten für das Ferienappartments, das ich nach 2 Tagen verlassen musste - eine Woche war bezahlt Zwischenzeitlich erstattet)
e) Die Krankenubehandlungskosten habe nach einigen Wochen an meine Versicherung -Beihilfe und Private- abgetreten, nachdem sich abzeichnete, dass die Erstattung zäh wurde. Damit habe ich gottlob nun nichts mehr zu tun.
f) Noch nicht erstattet: Meine Forderung wegen entgangenem Urlaub, den ich als Lehrerin nicht nachholen kann. Ich war die gesamten Osterferien krank geschrieben und konnte garnichts machen. So wie ich aussah, wäre es auch nicht möglich gewesen sich unter Menschen zu begeben. Hier wurde mir mitgeteilt, dass es diese Kategorie als Schadensersatz im französischen Recht gar nicht gebe.
g) Ebenfalls nicht erstattet wurde ein Schmerzensgeld - hierzu hat man sich trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits nicht geäußert.
Ich hatte schwere Prellungen in Gesicht und am Körper. Über dem Auge musste eine klaffende Wunde geklebt werden. Eine Narbe, die sich senkrecht die Braue und ca 1 cm durchs Lied zieht, ist immer noch sichtbar. Ich habe die Fotos, die mein Mann am gleichen Tag gemacht hat, eingereicht. Das Attest der Ärztin aus dem Krankenhaus in Colmar spricht von 3 Tage Pflegebedürftigkeit, da ich notwendige Verrichtungen nicht selbst durchführen könne.
Mein Halswirbel musste über Wochen behandelt werden. Ich habe immer noch kein Gefühl über dem rechten Auge. Die Stelle fühlt sich an wie ein Lederflicken im Gesicht. Das Auge tut gelegentlich immer noch weh und trieft mitunter.
Um die Sache möglichst schnell abwickeln zu können habe ich meiner Ansicht nach moderate Forderungen gestellt: 1500 Euro für den entgangenen Urlaub für mich und meinen Mann, der mich zu Hause gepflegt hat.
Außerdem 1500 Euro Schmerzensgeld - ein Betrag, den ich für relativ leichte Entstellungen und Schmerzen in einer Tabelle im Internet gefunden hatte , die für Frankreich gilt. Ich bin allerdings der Meinung,dass es sich eher um mittelschwere Beeinträchtigungen handelt. Ich war insgesamt 2 Wochen krank geschrieben.
Als Antwort schickte man mir ein Formular, auf dem mein Arzt mir bescheinigen soll, ob die Sache abgeheilt ist und ob noch Schäden kommen könnten. Dieses Formular habe ich noch nicht zurückgesandt, weil es meiner Ansicht nach so nicht korrekt ist. 1. Wem sollte ich das vorlegen? Einem plastischen Chirurgen, oder dem Augenarzt oder dem Hausarzt? Außerdem weiß ich nicht, was man daraus macht. Zudem hatte ich ja den Regress an meine Versicherer abgetreten.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich den Zeitwert der Brille akzeptieren oder den Wiederbeschaffungswert? Die Verordnung für eine neue Brille zeigte die gleiche Sehstärke an.
Muß ich franz. Recht akzeptieren, auch , wenn die Sache in Deutschland von einer deutschen Gesellschaft abgewickelt wird?
(Der Staatsanwalt, der das Verfahren gegen die Schädigerin eingestellt hat, teilte mir mit, dass ich zivilrechtliche Forderungen stellen kann, 'Gerichtsstand sei Colmar).Ich erinnere mich im Internet einen franz. Text gefunden zu haben, der -wenn ich ihn recht verstanden habe, es dem Geschädigtren überlässt, nach welchem Recht er bearbeitet wird, wenn es zu "Kollisionen" kommt. Ich vermute es handelt sich um Kollision zweier nationaler Vorgehensweisen. Vieles ist ja schon EU-mäßig reguliert.
Kann ich keinen entgangenen Urlaub geltend machen?
Welches Schmerzensgeld kann ich (auch nach franz. Recht) geltend machen? Und wie kann ich die Gothaer zu einer Stellungnahme bzw. zur Zahlung des Schmerzensgeldes veranlassen? Sollte/muss ich eine Klage einreichen? In Deutschland oder gleich in Frankreich unter Verzicht auf die Vermittlerrolle der Gothaer, die ich eingeschaltet habe, weil ich glaubte, es ginge dann schneller?
Sehen sie eine Möglichkeit eine Klage zu vermeiden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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