Hotel im Voraus bezahlt - kein Geld zurück bei Absage
| 25.11.2009 22:50
| Preis:
***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Wir haben eine kleine Herberge und jemand hat bei uns am 15. November, vor 2 Wochen, ein Doppelzimmer für dritte Personen für 14 Tage reserviert, zum Preise von 480€, 40€ pro Tag.
Am Tage der geplanten Anreise erscheint der Mann wieder und möchte das Geld zurück.
Gemäß unserer ausgehängten
AGB gibt es bei bezahlten Buchungen überhaupt kein Geld zurück.
Darin heißt es:
"§3
Gebuchte und bezahlte Nächte werden prinzipiell nicht zurück erstattet.
(Dies schützt uns davor, daß Leute sich ständig umentscheiden, und wir dadurch nur Leerstand haben, da wir es kurzfristig nicht mehr vermietet bekommen.)
§4
Allerhöchstens kommt aus Kulanzgründen eine Rückzahlung von bis zu 50 % in Betracht, allerdings nur für Nächte, die mindestens 3 Tage nach der Stornierung liegen. "
Hier also : die ersten 3 Nächte werden nicht erstattet. Vom Rest, die Hälfte.
Bei Zimmern, die monatsweise gemietet werden, verlangt ja auch niemand Geld zurück.
Frage: ist unsere AGB juristisch korrekt, so ok, und rechtens, oder, falls nicht, was wäre sonst angemessen und akzeptabel?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Geld
zurück
bezahlt
25.11.2009 | 22:59
Antwort
von
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
97 Bewertungen
Guten Abend!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus meiner Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit Ihrer AGB. Um eine abschließende Aussage treffen zu können, teilen Sie mir bitte noch die vollständigen Regelungen mit. Dann kann ich Ihnen auch einen Vorschlag zur Verbesserung machen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
27.11.2009 | 01:18
Die beiden anderen §§ beziehen sich auf ein anderes Thema, auf Check-in Zeiten, u.s.w., sind hierfür unerheblich.
Aber ich hatte bei meiner Frage einen entscheidenden Punkt vergessen:
Wir haben eine kleine Herberge und jemand hat bei uns am 15. November = vor 2 Wochen, ein Doppelzimmer für dritte Personen für 13 Tage reserviert, zum Preis von 472€, somit 40€ pro Tag.
Er sollte 50% anzahlen , zahlte aber sogar 400 € an
Am Tage der geplanten Anreise erschien der Mann wieder und wollte alles geld zurück,
Laut unserer ausgehängten AGB gibt es bei bezahlten Buchungen überhaupt kein Geld zurück.
Darin heißt es:
"§3
Gebuchte und bezahlte Nächte werden prinzipiell nicht zurück erstattet.
(Dies schützt uns davor, daß Leute sich ständig umentscheiden, und wir dadurch nur Leerstand haben, da wir es kurzfristig nicht mehr vermietet bekommen.)
§4
Allerhöchstens kommt aus Kulanzgründen eine Rückzahlung von bis zu 50 % in Betracht, allerdings nur für Nächte, die mindestens 3 Tage nach der Stornierung liegen. "
Hier also : die ersten 3 Nächte werden nicht erstattet. Vom Rest, die Hälfte.
Bei Zimmern, die monatsweise gemietet werden, verlangt ja auch niemand Geld zurück.
Frage: ist unsere AGB juristisch korrekt, so ok, und rechtens, oder, falls nicht, was wäre sonst angemessen und akzeptabel?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
27.11.2009 | 12:14
Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen.
Aus meiner Sicht sind die AGB nicht wirksam. § 3 benachteiligt den Hotelgast unbillig. Insbesondere fehlt der Zusatz, dass es dem Gast offen steht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 4 ist sehr ungenau formuliert.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung Ihrer AGB zu beauftragen. Fehlerhafte AGB können zu sehr teuren Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen. Wenn Ihnen die Kosten für die Erstellung zu hoch sind, wäre zu überlegen, ob nicht ein Verzicht auf AGB sinnvoller erscheint.
Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der AGB besteht nach meiner Auffassung kein Anspruch des Gastes auf Rückzahlung.
Der Gast ist mit Ihnen einen Beherbergungsvertrag eingegangen. Die Rechtsprechung billigt bei Stornierungen am Tag der Anreise Stornokosten in Höhe von ca. 80% zu. Lediglich 20% müssen Sie sich als ersparte Aufwendungen (Strom, Heizung, Bettwäsche etc.) anrechnen lassen und dem Gast wieder gutschreiben. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Gast Ihnen nachweisen könnte, dass Sie das Zimmer während der Vertragszeit an einen anderen Gast vermietet hätten. Diesen Vorteil müssten Sie sich in diesem Fall ebenfalls anrechnen lassen. Der Nachweis dürfte dem Gast jedoch ausgesprochen schwer fallen.
Da der Gast bisher weniger als die 80% angezahlt hat, steht Ihnen wahrscheinlich sogar noch ein Anspruch gegen den Gast zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick über die Rechtslage vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt