Beendigung Gewerbemietvertrag Nachfrage
| 22.11.2009 20:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Betreffend Mietzeit und Kündigung (Mietrecht) enthält mein Gewerbemietvertrag folgende Regelung:
"§ 4 Mietzeit, Kündigung (Mietrecht)
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2006.
2. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am 31.05.2011, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(Option) Der Mieter kann das Mietverhältnis um 2x5 Jahre verlängern, indem er dem Vermieter diese Absicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich mitteilt.
Kündigung und Ausübung der Option bedürfen der schriftöichen Form. Für die Rechtzeitigkeit von Kündigung und Optionsausübung kommt es auf den Zugang beim Vermeiter/Verwalter an. "
Vorliegend wurde eine Kündigung "zum 31.01.10. bzw. zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin" durch mich ausgesprochen. Eine Kündigung ist hier jedoch nicht möglich, da das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit geschlossen wurde. Ist das Kündigungsschreiben somit völlig unwirksam und ohne Rechtsfolgen oder hat die vorgenommene Kündigung trotzdem Rechtswirkung in dem Sinne, das damit eine Ausübung der Option auf Verlängerung der Mietzeit um wieder 5 Jahre nicht mehr möglich ist?
Trifft nicht Ihr Problem?
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