Kautionsrückzahlung bei Auszug eines Hauptmieters
| 20.11.2009 10:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
heute wenden wir uns mit einem Fall an Sie, in dem wir selbst nicht mehr weiter wissen. Nachstehend kurz der Sachverhalt:
Mein Bekannter mietete Anfang Dezember 2008 mit seiner damaligen Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung an. Der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Als Kaution verlangte der Vermieter 3 Kaltmieten in Höhe von € 500,--, also insgesamt € 1.500,--. Da dieser Betrag jedoch nicht auf einmal aufgebracht werden konnte, einigte man sich auf € 750,-- bei Einzug und danach monatlich € 100,--.
Ende Februar trennte sich mein Bekannter von seiner Lebensgefährtin und zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er informierte den Vermieter und dieser akzeptierte die Kündigung (Mietrecht) mit einer 3-monatigen Frist, also zum Ende Mai 2009, verlangte jedoch die Zahlung von 3 halben Kaltmieten, also € 750,--. Leider hat mein Bekannter diese € 750,-- nicht gezahlt, da er der Meinung war, der geforderte Betrag könne mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
Mittlerweile erhält mein Bekannter Schreiben von einem Rechtsanwalt, in denen dieser massiv die € 750,-- fordert. Ein Vorschlag, die ausstehende hälftige Miete mit der hälftig hinterlegten Kaution zu verrechnen, wurde abgelehnt, da die seinerzeitige Lebensgefährtin auch behauptet, die Kaution alleine hinterlegt zu haben. Außerdem soll mein Bekannter sich mit seiner damaligen Lebensgefährtin einig werden. Dies ist aber aufgrund der verhärteten Fronten vollkommen ausgeschlossen. Nun verlangt der Anwalt von meinem Bekannten einen Nachweis darüber, dass die Kaution auch hälftig von ihm hinterlegt wurde. Außer dem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag besteht jedoch keine separate Vereinbarung bezüglich der hinterlegten Kaution.
Leider ist uns auch nicht bekannt, ob die Ex-Lebensgefährtin einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat.
Nun haben wir folgende Fragen an Sie:
1. Ist der Vermieter verpflichtet, die von meinem Bekannten hinterlegte Kaution herauszugeben, sodass diese mit den noch ausstehenden hälftigen Mietzahlungen verrechnet werden kann? Wenn ja, in welchem Gesetz ist dies geregelt? Oder besteht ein Urteil über einen solchen Fall?
2. Wäre es ratsam, wenn sich mein Bekannter in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt nimmt? Wenn ja, hätte eine eventuelle Klage Aussicht auf Erfolg?
Ihrer geschätzten Rückantwort sehen wir mit Interesse gespannt entgegen.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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