15.11.2005 | 10:33
Antwort
von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Dear Customer,
thank you very much for using this portal. Following you information, I’d like to answer you questions. I apologize for answering in German, but as you wrote, you are able to understand this.
Im Hinblick auf das Motorrad werden Sie wenig Handhabe haben. Zivilrechtlich könn-ten Sie (im Ergebnis wohl geringe) Schadenersatzansprüche geltend machen. Dafür müssten Sie aber die Nutzung durch den Hausmeister zweifelsfrei beweisen. Dieser Nachweis dürfte praktisch ausgeschlossen sein.
Strafrechtlich könnte eine Strafbarkeit nach
§ 248b StGB vorliegen, allerdings dürfte auch hier der Tatnachweis durch die Staatsanwaltschaft nur schwerlich zu erbringen sein.
Problematisch ist die Kündigung. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen. Da Sie offenbar die Kündigungsfrist verpasst haben, werden Sie sich die spätere Beendigung wohl gefallen lassen müssen.
Für eine einvernehmliche frühere Beendigung sowie Rückgabe sind Sie beweispflich-tig. Hierbei kommt es darauf an, was genau mit dem Hausmeister besprochen wur-de. Allerdings befürchte ich, dass sich die für Sie günstigen Tatsachen nur schwer nachweisen lassen.
Hat der Vermieter die Garage mittlerweile weiter genutzt (entweder selbst oder durch Vermietung) entfällt natürlich auch Ihre Zahlungspflicht (
§ 537 II BGB). Wenn Sie nach dem Gespräch mit dem Vermieter oder ggf. dem Hausmeister als Vertreter von einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung ausgehen durften, ist ein Beru-fen auf
§ 537 II BGB auch nicht treuwidrig (LG Mainz,
NZM 2000, 714). Dies gilt aber nicht, wenn einfach der Auszug nach der
Kündigung (Mietrecht) erfolgt ist und die Mietzahlung eingestellt wurde – das wäre treuewidrig (OLG Düsseldorf, WuM 1994, 469).
Alles in allem muss ich Ihre Rechtsposition im Rahmen der summarischen Prüfung lei-der nicht als sonderlich gut beurteilen.
If you have any further question, do not hesitate to contact me.
Yours sincerely
Stefan Steininger
- Rechtsanwalt-
Nachfrage vom Fragesteller
15.11.2005 | 14:37
Dear sir;
I moved out on the 05th october. They made me pay for october (this i could still understand, even if we agreed that the contract was finished end of september. Indeed they told me i must empty the garage because they have a new client), but also for November, and they would continue also for december, january, ferbruary, etc if i did not notice that today!! Their argument is that i did not give back one key (it is not a problem since they changed all locks). The key, i left it in their mailbox the 07 october, as agreed with the Hausmeister.
Moreover, i contacted them by email on the 15 october about the pronblem with the motocycle, and they did not reply. If there is any problem, i think they should first contact me before simply taking money from my account, even after the end of the Mietvertrag (Is it legal to continue to use my bank einzugermachtigung? )
Best regards.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
15.11.2005 | 14:42
Vielen Dank für die Nachfrage.
Natürlich dürfen Ihnen nur die Beträge abgebucht werden, die als Miete fällig sind. Endet also das Mietverhältnis Ende Oktober, darf natürlich NICHT weiter abgebucht werden.
Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung schriftlich, teilen Sie dies auch Ihrer Bank mit und lassen Sie die November-Abbuchung zurückbuchen.
Fordern Sie den Vermieter gleichzeitig auf, weiter Abbuchungen zu unterlassen.