führerschein
14.11.2005 11:54 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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guntag meine frage ist.
am 06.03.2005 bin ich ohne fahrerlaubnis gefahr und wurde geblitz am 01.06.2005 hab ich meine Führerschein gekommen( FAHRSCHULE)ich hab eine vorladen bekommen dann hab ich mir eine anwalt gefunden da mal sagte mir meine anwalt 1 bis 3 monate fahrverboten und jetzt am freitag den 11.11.2005 amstgericht aachen schreiben bekommen in 10 tagen das muss erklärt werden
ich werde von parargraf §§ 21 Abs. 1 Nr.1 StVG, 69 Abs.1,69a StGB ANGEKLAGT zu zeit macht ich durch arbeitsamt LKW führerschein könnte es eine möglichkeit geben ohne führerschen ab zu geben geld strafe bezahlen oder für eine monat fährerschein abgeben oder kann ich WIDERSPURUCH EINLEGEN STAATSANWALTSCHAFT GEGEN PARARGRAF 69 ABS
Trifft nicht Ihr Problem?
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