Glücksspiel in den Niederlanden Generelle Themen
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Glücksspiel in den Niederlanden


| 15.11.2009 02:40 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Hein




Mich interessiert, inwiefern Glücksspiel in den Niederlanden sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich bzw. öffentlichrechtlich geregelt ist.

Gibt es hierzu irgendwelche gesetzliche Regelungen - oder gar Rechtsprechung?

Unter Glücksspiel meine ich Glücksspiele aller Art (wie Fussballwette, Poker, Pferderennen usw!!!).; zudem neben "online" Möglichkeiten auch reale.
15.11.2009 | 06:30

Antwort

von

Rechtsanwältin Astrid Hein
181 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Zunächst weise ich darauf hin, dass dieses Portal dazu bestimmt ist, wissenschaftliche Abhandlungen über generelle Rechtsthemen zu verfassen, sondern die Beantwortung einzelner Rechtsfragen und – probleme behandeln soll. Ersteres wäre auch angesichts des Einsatzes und der Zeit, innerhalb der eine Beantwortung vorgesehen ist unangemessen. Daher darf ich davon ausgehen, dass Ihnen eine kurze Übersicht ausreicht.

In Holland müssen für das Betreiben von Glücksspielen Lizenzen vergeben werden. Derzeit hat „Holland Casinos“ einen Monopolstatus, ist also der einzige Inhaber einer solchen Lizenz. Auch Online - Glücksspiele sind verboten. Dies betrifft sowohl das Anbieten als auch die Teilnahme. Entsprechende Gesetzesentwürfe, dies zu legalisieren sind nicht verabschiedet worden.

Verstöße gegen diese gesetzliche Regelung können straf – und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Derzeit ist allerdings ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Geklagt hat ein britischer Glücksspielanbieter, der einen Verstoß gegen EU – Recht rügte. Gegenständlich ist das Veranstalten von Sportwetten einschließlich der Werbung. Diese Entscheidung gilt es abzuwarten.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin



Nachfrage vom Fragesteller 16.11.2009 | 09:52

Ersteinmal vielen Dank für die rasche Antwort.

Nachfrage:
Zu der Frage, ob es "gesetzliche Regelungen" gibt, gehen Sie auf das Erfordernis einer Lizenz und das Verbot von online Glücksspielen ein. Auch erwähnen Sie straf – und zivilrechtliche Konsequenzen.

Welche Paragraphen sind denn hier nach niederländischem Recht einschlägig?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.11.2009 | 04:04

Glücksspiel Niederlande II

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:

wie bereits erwähnt dient das Portal – allein aus Gründen der Gleichbehandlung der übrigen Usern – nur der Behandlung von konkreten Rechtsfragen und nicht der Abhandlung von Rechtsthemen. Ich biete Ihnen aber an, mir unter meinen oben stehenden Kontaktdaten erneut genau mitzuteilen, welche Lizenz Sie beantragen wollen und welche Handlung/welches Vorhaben Sie konkret überprüft haben wollen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen somit weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 2010-01-01 | 17:53


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"Meine Frage lautete: "Gibt es hierzu irgendwelche gesetzliche Regelungen - oder gar Rechtsprechung?" -> Hierzu hätte ich mir doch gewünscht, dass nicht nur allgemeine Ausführungen gebracht werden, sondern auch mal ein Paragraph zitiert wird, der die Aussage untermauert. Schade, zumal die Nachfrage NOCHMALS auf irgendwas konkretes abzielte, was man im Gesetz dann selber nachlesen könnte. Wenn man nicht bereits ist, auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu schreiben, sollte man eine Anfrage auch nicht übernehmen."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-01-01
2,8/5.0

Meine Frage lautete: "Gibt es hierzu irgendwelche gesetzliche Regelungen - oder gar Rechtsprechung?" -> Hierzu hätte ich mir doch gewünscht, dass nicht nur allgemeine Ausführungen gebracht werden, sondern auch mal ein Paragraph zitiert wird, der die Aussage untermauert. Schade, zumal die Nachfrage NOCHMALS auf irgendwas konkretes abzielte, was man im Gesetz dann selber nachlesen könnte. Wenn man nicht bereits ist, auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu schreiben, sollte man eine Anfrage auch nicht übernehmen.


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Rechtsanwältin Astrid Hein
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