Schadenersatz bei Flugausfall
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Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Engels
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hoffe Sie können mir mit einer Frage nach Schadensersatzleistungen wegen eines Flugausfalls helfen.
Auf der Rückreise aus einem Urlaub konnte der Rückflug nicht wie geplant durchgeführt werden.
Der Rückflug war für den 6. November 2009 mit Abflug 22:15 von Johannesburg, Südafrika nach Madrid, Spanien geplant. Es sollte von Madrid am 7. November 2009 um 05:50 der Weiterflug nach München mit Ankunft um 11:15 erfolgen. Die Kosten für Hin- und Rückflug betrugen ca. 700 Euro.
Unsere Maschine konnte in Johannesburg wegen eines Triebwerkschadens nicht starten. Dies wurde uns vor dem geplanten Start mitgeteilt, als wir schon in der Maschine saßen. Wir wurden nach mehrstündigen Reparaturversuchen dann gegen 4 Uhr nachts in einem Hotel untergebracht. In dieser Zeit haben wir keinerlei Verpflegung bekommen, der Kauf von Lebensmitteln war wegen der Uhrzeit am Flughafen auch nicht mehr möglich. Im Flug wäre ein Abendessen und Getränke enthalten gewesen. Am Folgetag erhielten wir Frühstück und Mittagessen sowie Getränke auf Kosten der Airline im Hotel.
Bevor wir den Flughafen verließen wurde uns per Lautsprecher mitgeteilt, dass wir am folgenden mit einem Flug um 20:00 Uhr unsere Reise antreten könnten.
Als wir uns am nächsten Tag am Flughafen einfanden wurde uns gegen 18:00 von der Airline mitgeteilt, dass die Maschine weiterhin kaputt sei und sich die Rückreise um unbekannte Zeit verschieben würde.
Eine Umbuchung auf andere Maschinen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, da für sämtliche Passagiere des Fluges nur ein Schalter geöffnet war, welcher mit 2 Personen besetzt war und die Computer defekt waren.
Von der Airlinie wurden wurden wir ermuntert unsere Heimreise selbst mit einer anderen Airline zu organisieren, oder auf unbestimmte Zeit auf die Reparatur der Maschine zu warten. Eine Kostenerstattung wurde uns versprochen, wobei keine genauen Angaben gemacht wurden und wir hierüber auch kein schriftliches Dokument bekamen.
Wir haben darauf hin einen Flug bei einer anderen Airline gebucht, welcher pro person ca. 700 Euro kostete.
Wir sind dann mit unserem selbst gebuchten Flug am 08. November 2009 in München angekommen, also ca. 22 Stunden später als geplant.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, welche Ansprüche ich an die Airline wegen der uns entstandenen Kosten, der zeitlichen Verzögerung und der unzureichenden Verpflegung stellen kann. Solte ich für diesen Fall einen Anwalt beauftragen?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen.
Schadenersatz









