Auktionsverkauf - DHL beschädigt DHL
| 20.10.2009 16:44 |
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Internetauktionen
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo!
Ich habe am 23.10.09 eine VCI-100 verkauft. Sie ist nicht ganz ein halbes Jahr alt und hat auch keine Gebrauchsspuren.
Auf wunsch des Käufers soll das Paket per Nachnahme versendet werden. Dies habe ich auch getan.
Mit einem originalen DHL Paket, habe ich das Gerät mit Papierknollen komplett verpackt. Das Gerät konnte weder verrutschen noch hatte es einen Kontakt zu einer Paketwand.
Bei dem Käufer angekommen, wurde das Paket reglrecht aufegespiest. In einer Seite ist ein gut erkennbares großes Loch sichtbar, der genau zu dem Schaden der VCI führt. Die VCI hat bei einem Eck, dort wo das Gerät aus Aluminum besteht, starke zerkratzter, und das Aluminum ist auch verbogen. (Fotos kann ich gerne noch zusätzlich versenden.)
Anstatt einen Vermerk bei dem DHL Lieferanten zu machen, oder gar das Paket zu verweigern, hat der Kunde das Paket angenommen.
Darauf hin wurde das Paket direkt an mich gesendet, anstatt direkt zur Schadensbeurteilung zu bringen.
Da ja ich das Paket nun habe, habe ich das Gerät zur Schadensbeurteilung weitergeleitet. Mir wurde der Schadensersatz abgelehnt wegen nicht AGB-Komformer verpackung. Nach einen Einspruch kam folgendes:
"Aufgrund Ihres Einspruches haben wir den Vorgang nochmals überprüft. Die Sendung wurde in der zuständigen Fachabteilung geprüft und hier wurden Mängel an der Innenverpackung festegestellt.....Bei der Wahl einer Verpackung sollte man bedenken, dass die uns übergebene Sendungen in den Paketzentren mit Hilfe von automatischen Sortieranlagen bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass alle Sendungen, obwohl sie in Form, Gewicht und Verpackung verschieden sind, den gleichen Weg durch die Anlage nehmen. Ein hoch technisierter Produktionsablauf birgt leider das Risiko in sich, dass vereinzelte Sendungen beschädigt werden können, wenn diese nicht duch einen entsrepchend sichere Verpackung vo den unvermeidbaren Beanspruchungen duch Druck, Stoß und Fall geschützt sind. Wir werden daher keinen Ersatz leisten können.
Nur das Paket war komplett ausgefüllt, und selbst ein Sturz hätte dem Gerät nichts ausgemacht. Wie gesagt das Paket wurde eindeutig aufgespiest.
Nach diesem Schreiben habe ich einen weiteren Einspruch geschrieben, bekamm aber bis heute keine Antwort.
Nun ist meine Frage, muss ich das Gerät zurücknehmen und dem Käufer das Geld erstatten, obwohl er das Paket angenommen hat, und unterschrieben hat dass das Paket in Ordnung war. Oder ist das nun Sache des Käufers?
http://pichost.nl/zie/u8xsqxz
http://pichost.nl/zie/u5yjtv0
Trifft nicht Ihr Problem?
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