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viele Mäuse, 4 Kinder im Haus, Vermieter im Insolvenzverfahren!!!


19.10.2009 15:36 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jeremias Mameghani


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
da ich nicht mehr weiß, wie wir vorgehen sollen, wäre mir ihre antwort sehr hilfreich.
wir wohnen hier seit über 2 jahren und sind die erste "wohnmieter" seit der komplettrenovierung im Jahr 2000. Danach war hier ein Büro von Jugendamt und dann 4 Jahre leerstehend...
es ist eine sehr schöne wohnung mit 120 qm in guter lage (einkauf, schule, kindergarten etc. alles in der nähe). wir sind hier im september 2007 eingezogen. Im November haben wir die erste Maus entdeckt (sie waren hier schon immer, aber wir dachten nie dran, bis wir sie nicht gesehen haben. die geräusche haben wir der heizung zugeordnet. erst nachhinein war uns klar, daß es die mäuse waren...).
wir haben gleich den vermieter angerufen, weil wir festgestellt haben, daß bei der ausenwand (küche) zahlreiche löcher zu sehen sind.
einmal haben wir auch gesehen, wie dort eine maus reinmaschiert...
der vermieter war nciht zu sprechen und die sekretärin hat uns den hausmeister zugeschickt. dieser hat es sich nur angeschaut, jedoch ncihts weiteres gemacht.
wir haben dann aus verzweiflung den kamerjäger angerufen. dieser kam, hat seine "mäusefälleschachtel" reingestellt und ist gegangen. paar tage später kam er wieder und hat uns eine rechnung von 400 euro gestellt (für 2 mal 5 minuten arbeit ein hammerverdienst...).
maus haben wir dann mit eigener mäusefalle im bad gefangen. paar tage später kam weitere maus, wieder vermieter angerufen, aber der hausmeister kam nicht... so haben wir das erste winter alleine 5 mäuse gefangen (bei jeder maus habe ich 3-4 nächte nicht geschlafen, bis wir sie gefangen haben...).
letztes winter war genauso... diesmal hatten wir eine maus schon auch im sommer. mein mann hat dann alle löcher mit glasscherben zugemacht und mit bauschaum festgemacht.
nun haben sich die mäuse wieder neue löcher gemacht und wir hatten letzte woche innerhalb 4 tage 3 mäuse da :-(((((((((.
dem vermieter ist alles ganz egal, weil er sich in einem Insolvenzverfahren befindet. seine anwältin hat mich vorhin am telefon nur ausgelacht, daß es nur kleine tiere sind, die uns ncihts antun und daß wir nciht berechtigt sind die miete zu kürzen....
hallo, ich habe hier 4 kinder im alter von 2,4,5 jahre und ein baby mit 2 monaten und sie will mir so was erzählen? abgesehen davon, daß die mäuse ekelig sind, wir eine extreme angst von dene haben, können sie auhc noch krankheiten übertragen....
nciht nur, daß ich es von der anwältin ziemlcih frech finde, genauso wie von dem vermieter, daß ihn alles egal ist, kann es nciht sein, daß wir hier unter solchen umständen leben müßen :-(((((.
wir würden auch sofort ausziehen, wenn wir hier etwas finden würden, aber mit 4 kindern brauchen wir schon eine vergleichbare wohnung/haus in dieser größe (120 qm oder auch mehr) und das ist hier unmöglich zu finden, weil wie schon erwähnt, sehr beliebte gegend....
also meine frage, wo ist unser recht und wie lange müßen wir denn ncoh warten, bis jemand etwas macht und wer ist nun überhaupt dafür zuständig?
oh ja, und es sind hier alles holzwände, verputzt, die mäuse fressen sich überall durch. wir wohnen im eg, über uns sind noch 2 stockwerke und unsere nachbarn im dachgeschoss haben letztes monat auhc 8 mäuse gehabt, also leben die mäuschen hier ganz schön in den wänden....
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 437 weitere Antworten zum Thema:
Vermieter Haus Kinder
19.10.2009 | 16:01

Antwort

von

Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
344 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung des von Ihnen geleisteten Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich berechtigt der Befall einer Wohnung von Mäusen zur Minderung der Miete. Die Rechtsprechung hält hier - je nach Einzelfall - eine Quote von 5-10% für angemessen. Wichtig ist, dass Sie jeden einzelnen Vorfall genauestens zeitlich dokumentieren und ggf. auch belegen können, d.h. mit Fotos, Zeugen etc. Bzgl. der Durchführung der Minderung bieten sich zwei Möglichkeiten an: Entweder sollten Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie ab dem kommenden Monat einen Einbehalt vornehmen oder Sie überweisen die gesamte Miete unter Vorbehalt und erhalten sich damit die Option einer Rückforderung. Ich empfehle Ihnen letzteres, da andernfalls die Gefahr der Einleitung eines Mahnverfahrens besteht.

Darüber hinaus sollten Sie gegenüber der Vermieter bzw. der Anwältin eine letzte angemessene Frist zur Behebung des Problems setzen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so sollten Sie sich an die Behörden wie Gesundheitsamt, Ordnungsamt oder Wohnungsamt wenden. Dort kann man evtl. von übergeordneter Stelle tätig werden und entsprechenden Druck auf den Vermieter ausüben. Weisen Sie gegenüber den Behörden auch unbedingt auf die Tatsache hin, dass Sie kleine Kinder haben, deren Gesundheit gefährdet ist. Möglicherweise könnte sich auch die Einschaltung der örtlichen Presse anbieten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Düsseldorf

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