Feriengäste reisen nach einigen Stunden Aufenthalt ohne Bezahlung ab
12.10.2009 12:07 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
| in unter 2 Stunden
Wir vermieten 3 Ferienwohnungen, die auf unserer Internetseite ausführlich beschrieben werden. Zwei der Ferienwohnungen, die jeweils separate Küchen haben, wurden Mitte September 2009 für 4 Nächte im Oktober gebucht. DIe Buchung wurde schriftlich (per eMail) mit dem Gesamtpreis als PDF Dokument bestätigt, der Gast hat diese auch zurück bestätigt. Lesebestätigung und Antwort liegen jeweils vor. Da dies nicht die ersten Gäste waren, die zusammen beide Wohnungen mieten, haben wir ihnen unser großes Gewölbe mit Küchenecke angeboten. Nachdem die Gäste ihr Gepäck eingeräumt haben und sich bereits einige Zeit aufhielten, weigerten sie sich, zu bezahlen, mit der Begründung, dass wir eine Gemeinschaftsküche hätten, die so nicht beschrieben wäre. Es wurde daraufhin angeboten, die zweite Küche (die bei getrennter Vermietung auch immer genutzt wird) bereit zu stellen. Dies wurde von den Gästen auch abgelehnt, mit der Begründung, sie hätten es sich anders vorgestellt. Auf unserer Webseite ist ausführlich beschrieben, dass die Wohnungen separate Küchen haben. Die Gäste haben daraufhin nur die Endreinigung bezahlt, da in kurzer Zeit bereits eine Verscmhutzung der Ferienwohnungen aufgetreten ist.
Nun zur Frage: Können wir 80 % des Preises verlangen? Die Wohnungen wurden bis dato nicht wieder vermietet und es ist davon auszugehen, dass dies auch nicht passieren wird. Ist das Argument rechtens ("Gemeinschaftsküche"), auch wenn eine zweite Küche zur Nutzung angeboten wurde?
Es ist noch anzumerken, dass auf unserer Seite AGB im PDF Format vorliegen, die jederzeit engesehen werden können. Die Beschreibung, dass die Wohnungen separate Küchen haben, befindet sich bereits seit 30.07.2009 unverändert auf der Webseite, was nachweisbar ist. Des Weiteren wurden beide Wohnungen von einem Gast gebucht, der andere, mit dem wir keinen Kontakt hatten, stellte dann aber o.g. Sachverhalt fest.
Trifft nicht Ihr Problem?
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