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Habe ich Schadensersatzanspruch gegen meinen Verband wg. falscher Beratung


28.09.2009 12:50 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer


| in unter 2 Stunden

Wegen Vertragsauseinandersetzungen mit meinem frühren Auftraggeber/Arbeitgeber bin ich einem Verband für Handelsvertreter beigetreten und habe mir dort Rechtsauskunft erbeten und bekommen.

Dabei wurde mir schriftlich geraten mir Daten über Kunden, Umsätze etc. von meinem früheren Auftraggeber "zu sichern".

Da ich freien Zugang zu diesen Daten hatte, habe ich mir diese Daten gesichert und mir aus dem Programm runtergeladen.

Nach einer nächsten Auseinandersetzung mit meinem früheren Auftaggeber/Arbeitgeber kam es im Beisein einer RA von diesem Verband zu einer Sperrung zu dem firmeninternen Netzwerk. Gleichzeitig wurde meine letzten Aktivitäten auf dem internen Netzwerk durchsucht und man stellte fest, dass ich mir Kundendaten´etc. runtergeladen und gesichert habe.

Daraufhin kam es zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages und und zu einer einstweiligen Verfügung gegen mich.

Bei einem gerichtlichen Termin wurde festgestellt, dass die Beschaffung der Kundendaten nicht rechtmässig war.

Da mein Anwalt und ich auch eine Kündigsschutzklage eingereicht hatten, sanken die Chancen auch vor dem Arbeitsgericht auf null und man hat sich vor Gericht gegen eine Kleinstsumme verglichen und wir haben die Klage wegen aussichtlose Erfolgsaussichten zurückgenommen.

Die falsche Beratung der Geschäftsführerin des Verbandes hat mich nicht nur eine Anwalts- und Gerichtskosten gekostet, sondern auch eine mögliche hohe Abfindung.

Nun sind doch Verbände mit Sicherheit haftpflichtversichert.

Was würden Sie mir raten?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
wg. falscher
28.09.2009 | 14:03

Antwort

von

Rechtsanwältin Marion Deinzer
295 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berücksichtigung des Sachverhalts und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Die meisten Arbeitsverträge beinhalten eine Klausel, dass nach Kündigung des Vertrags sämtliche Daten/Software etc. zurück zu geben sind. Außerdem dürfte in Ihrem Arbeitsvertrag ebenfalls eine Klausel enthalten sein, dass Sie nicht berechtigt waren, Kundendaten bzw. Kundenkarteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eigene Zwecke zu verwenden oder auf Ihren PC herunter zu laden. Dies könnte im Übrigen sogar ein strafbares Verhalten darstellen.

Da bereits die Unrechtmäßigkeit des Herunterladens der Daten gerichtlich festgestellt wurde, gehe ich davon aus, dass Sie tatsächlich falsch beraten wurden.

Es könnte sich aus dieser Falschberatung ein Schadensersatzanspruch gegen den Verband aus den §§ 280 ff BGB ergeben. Dies wäre dann möglich, wenn Beratungspflichten verletzt wurden. Um die Aussichten auf Schadensersatz prüfen zu können, müssten jedoch die genauen Umstände der Beratung bekannt sein. Zudem müsste der Gesprächsinhalt zwischen Ihnen und dem Verbandsmitarbeiter bekannt sein. Letztendlich ist es auch eine Frage der Beweisbarkeit, um beurteilen zu können, ob der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen zunächst eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
(Rechtsanwältin)
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Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich dazu dient, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Bei Änderungen im Sachverhalt kann sich eine andere rechtliche Beurteilung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Internet: www.kanzlei-deinzer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Schwaig b. Nbg.

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