Vollstreckungsschutz selbstständiges Einkommen
20.10.2005 12:35 |
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Insolvenzrecht
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Mit Schrecken erfuhr ich in einer Forderungssache, dass ich als Selbstständiger nicht dem Pfändungsfreibetrag gemäß 850 ZPO unterliege.
Was muß ich genau tun, um Vollstreckungsschutz beim Vollstreckungsgericht zu erlangen ??
Ich habe monatlich wiederkehrend ein festes selbstständiges Einkommen, das unter vgl. ZPO Pfändungsfreibetrag Arbeitnehmer liegt.
Mich interessieren die einzuhaltenden Fristen,die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens; brauche ich Nachweise über meine beiden nicht bei mir lebenden, mir gegenüber unterhaltsberechtigten Kinder, die Höhe meiner Krankenkassenbeiträge, meiner Wohnungsmiete ??
Muß ich den Antrag monatlich wiederholen oder erst bei Einkomenszuwachs ??
Ein früherer Arbeitgeber hat, das weiß ich sicher, seinen freiberuflich angestellten Handelsvertretern pauschal pro Pfändung im Monat 100.- DM abgeführt. Wie war dies bestimmt "halblegal" möglich bzw. welchen Ermessensspielraum hat der Arbeitgeber als Provisionszahler an selbstständige Mitarbeiter ??
Wie heißt die Stelle beim zuständigen Vollstreckungsgericht,die ich zum Beantragen aufsuchen muß, wird der Antrag formlos eingereicht, was muß ich sonst noch beachten ??
Ein Ausfalltag kostet trotz - oder herade wegen- meiner prekären Situation viel Geld. Können Sie als Anwalt/tin das evtl. nach Beibringeung der erforderlichen Unterlagen für mich erledigen und was kostet das ??
Festhonorar zahle ich Vorkasse (bin mir im Klaren, dass ich gerade meine sehr schlechte Bonität offenbart habe)
Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Vollstreckungsschutzes und ab wann wird dieser rechtskräftig ??
Ich hoffe, keine Löcher in den Bauchgefragt zu haben und Sie wissen im Wesentlichen, um was es mir hier geht. Am liebsten
wäre mir natürlich eine Erledigung "vom Schreibtisch aus" von meinem unpfändbaren, weil finanzierten Laptop.
Grüße aus dem Schwabenländle
ein armer Mensch, der immer noch viel arbeitet um seine Schulden zu bezahlen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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