Umzug ins Ausland - Kündigungen werden nicht akzeptiert
| 22.09.2009 07:57 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Richter
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Sehr geerhte Damen und Herren,
ab dem 1.12.09 werde ich sowohl beruflich, als auch privat nach Großbritannien auswandern.
Ich habe an verschiedene Vertragspartner nun eine normale Kündigung geschrieben, mit dem Grund meiner Kündigung und dem Datum, ab wann diese wirksam werden sollen (30.11.09).
Nun wurde mir von den Vertragspartnern zugesichert, dass meine Verträge zu August/September 2010 auslaufen (je nach Vertragsart). Das heisst, dass ich an diese Verträge noch ein Jahr gebunden bin, ich aber dafür keinerlei Verwendung habe.
Die Kosten für eine Handynutzung wären immens, den Fernsehprovider kann ich garnicht nutzen und ich bezweifel auch, dass ein gelber Engel 1000 km auf sich nehmen wird, um eine Autopanne zu beheben.
Einer dieser Vertragspartner hat mir nun angeboten, mich früher aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ich beweisen kann, dass ich Deutschland verlasse.
Eine Abmeldebestätigung beim Einwohnermeldeamt bekomme ich jedoch frühestens eine Woche bevor ich das Land verlasse... zu spät, um noch Kündigungen zu schreiben und auf Antwort zu warten.
Ich habe nun eine Bestätigung meines neuen Arbeitgebers bekommen, dass ich in Großbritannien vertraglich beschäftigt werde. In weiser Voraussicht habe ich diese Bestätigung ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen. Gilt dies als Beweis, den ich nutzen kann?
Bin ich tatsächlich an diese Verträge gebunden?
Wie sieht es mit dem Sonderkündigungsrecht im § 314 BGB aus? Kann ich mich darauf berufen und wenn ja, was muss ich dabei beachten? Könnte § 314 BGB Absatz 4 auf mich zukommen?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
S.R.









