ebay Verkäufer kann/will ersteigerten Artikel nicht abgeben
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
| in unter 1 Stunde
vollgender Sachverhalt:
ich habe am 10.09.09 einen Antiken Schrank per Sofort-Kauf ersteigert ( Verkäufer ist bei eBay als Geweblich angemeldet). Am gleichen Tag habe ich noch nach der genauen Adresse nachgefragt da ich den Schrank am Wochenende abholen wollte. Leider keine Reaktion vom Verkäufer.Am 13.09.09 habe ich mich entschlossen einfach den Kaufpreis zu überweisen und sie da ich bekomme eine email vom Verkäufer:
"Hallo lieber Käufer, durch ein Versehen kann der Schrank leider im Moment nicht geliefert werden, bzw. steht nicht zur Verfügung. Das tut mir sehr leid. Bitte entschuldigen Sie das, gerne können Sie mir Ihre email-Adresse geben, wenn die Möbel wieder zur Verfügung stehen, werde ich mich umgehend melden. Nochmals Entschuldigung für das Versehen, aber es gab ein Mißverständnis bei der Haushaltsauflösung. Danke"
Seit diesem Zeitpunkt versuche ich mich mit Verkäufer zu einigen da wir ja einen Rechtsverbindlichen Kaufvertrag haben und ein Mißverständniss das er mit seinen Kunden hat ist ja nicht mein Problem (wobei ich mir nicht vorstellen kann wie es zu so einem Mißverständnis kommen kann da es ja ein Photo gibt und eine Beschreibung). Ich habe ihm auch mitgeteilt das ich einen vergleichbaren Ersatz bzw. Schadensersatz haben möchte. Dies hält der Verkäufer für überzogen ( was mir mitlerweile klar ist da dieser Schrank oder ein vergleichbarer nicht unter 500.- Euro zu kaufen ist).Meiner Meinung nach liegt das Mißverständnis lediglich am Kaufpreis was der Verkäufer aber nicht zugibt. Er würde mir die 30.-Euro überweisen und damit hat sich für ihn die Sache erledigt.
Was kann ich nun tun bzw. auf wessen Seite ist das Recht?









