Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall / Vorschlag des Testamentsvollstreckers
| 18.09.2009 18:15 |
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| in unter 2 Stunden
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Wolfram Geyer
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
meine Grosstante ist im Juli verschieden (wohnhaft in der BDR).
Ich lebe in Frankreich. Als erben gibt es, meines Wissens nach, ihre schwerstbehinderte Tochter, ihren Neffen bzw meinen Onkel und mich (da der andere Neffe = mein Vater verstorben ist und sonst keine lebenden Angehörigen mehr da sind).
Zu Lebzeiten hat Sie bei ihrere Sparkasse eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall zu meinen Gunsten abgeschlossen und ein Sparbuch (Wert mir unbekannt) angelegt.
Hier meine Frage:
Ich habe neulich eine ziemlich unprofessionelle e-mail von einem Rechtsanwalt erhalten (im e-mail werde ich von ihm geduzt obwohl ich ihn nicht kenne, er spricht von meiner Grosstante als von "Tante E." anstatt sie seine Mandantin oder mit vollem Namen zu nennen usw). Dieser teilt mir mit, zu Lebzeiten von meine Tante als ihr Testamentsvollstrecker bevollmächtigt worden zu sein.
Dieser Herr bietet mir an, an meiner Stelle das Sparbuch auflösen zu lassen das (seinen Angaben nach) in einem Safe bei der Sparkasse liegt und mir das Guthaben zu überweisen
Hierfür hat er dem e-mail eine "Aussergerichtliche Vollmacht" als Wordatei beigefügt.
Die Vollmacht bemächtigt ihn insbesondere:
zu Verhandlungen aller Art einschlisslich Abschluss eines Vergleichs in Verkehrsunfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und Versicherer,
zur Stellung von Strafanträgen sowie zu deren Rücknahme,
zur Akteneinsicht, auch in plizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungsakten,
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen, auch Kündigungen, im Zusammenhang mit o.g. Sache
zur Entgegennahme von Zahlungen, Wertgegenständen und Urkunden
Er bittet um Unterschreibung dieses Dokumentes und Zusendung meiner Kontoverbindung für die Überweisung.
An keiner Stelle wird ein Honorar hierfür erwähnt.
Hier meine Fragen:
a) wie kann ich überprüfen ob der Herr wirklich RA und Testamentsvollstrecker ist und
b) falls ja, was berechnet ein RA für eine derartige Leistung, bzw wäre es möglicherweise kostengünstiger (und möglich) für mich, das Sparbuch selbst direkt bei der Bank einzufordern und auflösen zu lassen, da ich ja über eine Kopie Verfügung habe?
Vielen Dank im voraus!




