Ablehnung Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
17.09.2009 13:38 |
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Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zu meiner Schwangerschaft war ich in ungekündigter Stellung als Vollzeitkraft (40 Stunden) in einem Unternehmen mit mehr als 1500 MA, die an verschiedenen Standorten tätig sind, beschäftigt. Bereits mit Mitteilung meiner Schwangerschaft bat ich um Rückkehr an meinen Arbeitsplatz und zwar während der Elternzeit in Teilzeit in einem Umfang von 20 Stunden, Verteilung auf drei Tage. Es wurde keine Ersatzkraft für meine Vollzeitstelle eingestellt, meine Arbeit wurde auf die einzelnen Kollegen, auch an anderen Standorten, verteilt. Mit Antrag auf Elternzeit (2 Jahre) stellte ich schriftlich den Antrag auf die o. g. Teilzeitstelle während der Elternzeit und ließ den Zeitraum offen: Zwischen einem halben und einem Jahr nach der Geburt.
Im 5. Monat der Elternzeit einigte ich mich mit meinem Vorgesetzten, dass wir als Rückkehr 1 Jahr nach der Geburt festlegen. Nun, im 11. Monat nach der Geburt, hat man mir mein Vorgesetzter telefonisch mitgeteilt, dass die Geschäftsführung meinen Antrag abgelehnt habe. Die Personalplanungen bis 2011 lassen keine Teilzeit meinerseits zu. Man argumentiert, dass ich während der Elternzeit kein Anrecht auf Teilzeit habe, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprächen. Ich betone nochmals, dass meine Arbeit umverteilt wurde und niemand eingestellt worden ist.
Meine Frage: Wie sieht es in diesem Fall mit meinem Rechtsanspruch auf Teilzeit während der Elternzeit aus? Kann ich in diesem Fall auf meinen alten Arbeitsplatz zurück, wie von mir beantragt? Muss ich es als junge Mutter hinnehmen, dass mein Unternehmen auf diese Weise "sozialverträglich" meinen Arbeitsplatz abbaut?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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