vorzeitigige Kündigung alter Zeitmietvertrag über 5 Jahre
17.10.2005 16:26 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Wir haben am 23.5.01 zum 1.8.2001 einen Mietvertrag auf bestimmte Zeit (über 5 Jahre bis zum 31.7.06) abgeschlossen.
Unsere Vermieterin hatte sich bereit erklärt unser Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, als wir ihr vor Jahresfrist mitgeteilt haben, dasss wir gerne bauen würden und deshalb nicht über die ganze Vertragsdauer in der Wohnung bleiben wollen.
Sie besteht jetzt allerdings darauf, dass wir einen Nachmieter stellen und hat einen Kandidaten bereits abgelehnt. Da die Wohnung nicht billig ist, ist das Beschaffen eines Nachmieters schwierig.
1) Kann die Vermieterin Nachmieter aus jedem Grund ablehnen ( z.B.weil sie zu jung sind oder ein WG bilden wollen)?
Nach einer Mietrechtsänderung darf unsere Vermieterin keine neuen Zeitmietverträge mehr abschließen, wenn sie nicht von vornherein angibt, warum der Vertrag befristet sein soll.
2) Stimmt das?
Unser Vertrag scheint dem Bestandsschutz zu unterliegen.
Nach einem neuen Urteil im Mietrecht scheinen allerdings Verträge, bei denen beide Seiten auf Kündigung (Mietrecht) verzichten nur über eine Dauer von 4 Jahren zulässig zu sein.
3) Gibt es für uns dadurch eine Möglichkeit unseren Vertrag ebenfalls im 5.Jahr der Laufzeit zu beenden ohne einen Nachmieter zu stellen?
4) Haben wir das Recht die Wohnung unterzuvermieten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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