EBAY - ABMAHNUNG - ANGEBLICHE MONDPREISE
15.10.2005 13:59 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Sachverhalt / Fakten :
Ich bin gewerblicher Anbieter bei Ebay. Seit über 2 Jahren verkaufe ich bei eBay Gemälde.
Ich habe über 4000 Bewertungen und liege bei 99,8 %.positiven Feedback.
Über www.kd-24.de kommen sie direkt auf meinen Ebay Account.
Heute habe ich eine Abmahnung bekommen. In dieser wird behauptet, daß ich in meinen Angeboten ’’Mondpreise’’ Angeben würde.
Hinter dieser Abmahnung steht ein angeblicher ``Wettbewerber``. Eine junge unbekannte Künstlerin die eine eigene Webseite hat.
Zu dem Vorwurf:
Ich biete meine Gemälde zum überwiegenden Teil als Auktionen ab 1.- Euro an.
In meiner Auktionsbeschreibung gibt es viele Angaben zu dem Gemälde. Unter anderen auch ein ca. Galeriepreis der von mir mit Angegeben wird.
Jeder der schon einmal in einer Galerie war, kennt die Preise, die dort für handgemalte Gemälde verlangt werden. Meistens sind sie für den Normalverdiener Unerschwinglich. Ich habe nun bei meinen online Angeboten ca. Galeriepreise
angegeben. Die Herkunft der Galeriepreise werden auf der Mich Seite noch mal extra aufgeführt und erklärt:
Original FAQ von meiner Mich EBAY Seite:
13.) Frage: Was bedeutet der Galeriepreis?
Antwort: Der Galeriepreis ist ein Richtpreis. Handgemalte Ölgemälde dieser Qualität werden in Galerien und vielen Onlineshops zu diesen Preisen verkauft und gehandelt. Sie können sich gerne bei einem Besuch in einer Galerie von diesen Angaben überzeugen. Der Preis ist abhängig von Qualität, Motiv und Gemäldegröße und kann dadurch variieren. Der Preis ist unverbindlich.
Laut Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle gilt: …. da Sie eine "mich-Seite" hatten, gelten dort die Regeln…., ...., da diese Seite mit zum Angebot gehört.
Ich werde jetzt also Abgemahnt weil ich völlig unverbindliche Galerie Preise in meinen Angeboten angebe. Meine Gemälde sind Kunstwerke. Das ist auch vom Staat steuerlich anerkannt – da ich 7 % Mehrwertsteuer berechnet bekomme(Finanzamt) Bei Kunst gibt es keinen UVP oder ähnliches.
Original Tone Abmahnung:
Typischerweise geben Sie bei Ihren Online-Angeboten sog. "Galeriepreise" an.
Ja das stimmt – Typischerweise (das hat der Anwalt gut erkant) – da es in der Branche auf Ebay und nicht nur bei mir üblich/typisch ist
( Referenz: Ebay.de suche: Ölgemälde ..bei Gewerblichen Anbietern schauen)
Ca. 60- 70 % meiner wirklichen Wettbewerber arbeiten mit Galeriepreisen(warum auch nicht ?)!
Viele Künstler Malen ein Gemälde in 6 Stunden mit einem Materialwert von ca. 20 Euro und bieten es dann für 10.000 Euro oder mehr an. Bezahlt werden also die Kreativität und das so neu geschaffene Werk (ähnlich Music etc.). In der Abmahnung wird mir weiterhin unterstellt das meine Gemälde nicht in einer Galerie gehangen haben – Obwohl ich jetzt gerade in meiner eigenen Galerie sitze und eine weitere Partner Galerie mit ca. 10 Gemälden von mir in Berlin Mitte mit 120 qm Ausstellungsfläche vor ca. 4 Wochen. eröffnet hat.
Orginalton aus der Abmahnung :
"Mich"-Seite: "Handgemalte Ölgemälde dieser Qualität werden in Galerien und
vielen Onlineshops zu diesen Preisen verkauft und gehandelt" sowie die Angabe
eines nur "ca,"-Galeriepreises zeigen deutlich, dass die von Ihnen vertriebenen
Bilder nie in einer Galerie gehangen haben.
Ebenso wenig wurden die einzelnen Gemälde jeweils ernsthaft über einen ausreichend langen Zeitraum in den Räumlichkeiten einer Galerie zu den
genannten Galeriepreisen angeboten. Da mit dem Verkauf dieser Werke tatsächlich nur die bekannten (Schleuder-)Preise zu erzielen sind, könnte keine Galerie mit einer derartigen Preisgestaltung ihre Wettbewerbsfähigkeit auf
längere Zeit sicherstellen. In Verbindung mit dem jeweils angesetzten Startpreis von 1 ,u dienen die von Ihnen genannten Galeriepreise allein dem Zweck, dem
Publikum eine besonders hohe Reduzierung und damit ein besonders günstiges Angebot vorzutäuschen.
111.
Festzustellen bleibt daher, dass die von Ihnen angegebenen Galeriepreise unzulässige Mondpreise LS.d. §§ 5 Abs. IV, 3 UWG sind. Deshalb steht meiner
Mandantin ein wettbewerbs rechtlicher Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 3,8 UWG zu. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Inanspruchnahme fordere ich Sie…….
Meine Gemälde sind in meiner Galerie nicht ausgepreist. Übrigens genau so wie es bei meiner angebliche ``Wettbewerberin`` der Fall ist. Auf Ihrer Galerie im Internet sind Preise nur auf Anfrage über E-Mail zu erfahren.
Meine Frage an Sie den Anwalt/Anwältin:
1.Sind meine Preise Mondpreise? Obwohl ich sie völlig unverbindlich angebe?
Natürlich möchte ich gerne 6.000 Euro und mehr für mein Gemälde bekommen – aber wenn ich es für1 € zur Auktion einstelle, dann verkaufe ich es eben auch zu einem Euro wenn nicht mehr Geboten wird – wie es die RGBs von EBAY/ Auktionen vorschreiben
2.
Ist meine angebliche Wettbewerberin überhaupt berechtigt mich abzumahnen?
Sie steht nicht im Wettbewerb mit mir, da sie keinen Online Shop oder ähnliches hat. Sie schreibt nur auf Ihrer Homepage …. Wenn Sie daran interessiert sind, eines meiner Bilder zu erwerben, klicken Sie bitte ebenfalls auf meinen E-Mail-Button….. Ein Gewerblicher Anbieter von Kunst (auch bei so genannter selbst Vermarktung) würde Sie doch Ihre Ware auch auspreisen! Auch sehe ich kein Widerruf oder ähnliches für erworbene Gemälde auf Ihrer Website! Und nur so ein Anbieter wäre dann auch ein Wettbewerber der mich abmahnen könnte?
3
Was kann ich tun um den Abmahnung zu verzögern?
Wiederspruch ?
Die Umstellung aller Gemäldeanzeigen wäre mit erheblichen Aufwand verbunden und es kann natürlich mal ein Fehler beim einstellen eines Gemäldes passieren. Schon alleine deshalb ist die Umsetzung der Abmahnung kostenintensive. Ist hier eine besondere Dringlichkeit gegeben?
4. Als Streitwert wurde eine Summer von 14.000 Euro
Angesetzt - Diese Summe kann nur auf Grundlage meiner so genanten ´´Mondpreise´´ entstanden sein. Die in der Abmahnung beanstandeten 4 Gemälde haben Auktionspreise von unter 50 euro- erzielt.
Das heißt der Anwalt nimmt die Preise von denen er selbst behauptet sie seien nicht real und die er gerade anfechtet als Berechnungsgrundlage für seine Gebühren – ist das Rechtens?
5. Habe ich Erfolgsaussichten gegen diese Abmahnung
vorzugehen. ?
Wie gut stehen meine Chancen? Was würden Sie mir Raten?
Natürlich würde ich Montag einen Anwalt aufsuchen ...aber muss ich das wirklich ?









