Unterhaltsverpflichtung
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
| in unter 2 Stunden
Ich habe einen Sohn, der inzwischen 26 Jahre alt ist.
Er war nie berufstätig. Nach seinem Abitur hat er seinen Zivildienst absolviert und anschließend eine 1-jährige Reise durch Australien gemacht.
Danach hat er am 01.10.05 ein Studium in Immobilientechnik aufgenommen.
Er hat dieses Studium nach dem 4. Semester (30.09.07) ,wegen ungenügender Studienleistung abgebrochen. Danach hat er am 01.03.08 ein Bachelorstudiengang Immobilienwirtschaft in einer anderen Hochschule aufgenommen. Durch seinen Abbruch im 4.Semester erhält er keine Möglichkeit mehr Bafög zu beantragen. Er befindet sich zur Zeit in einem Auslandssemester in Wien. In seiner Studienrichtung ist ein Auslandsemester nicht vorgesehen. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, er befindet sich jetzt im 4. Semester des neuen Studienganges.
Ich habe ihm bisher immer freiwillig Unterhalt gezahlt, da es für mich unstrittig war, dass ich dazu auch verpflichtet bin.
Meine Frage lautet nun, ob ich weiterhin unterhaltsverpflichtet bin. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass die Eltern praktisch ihr ganzes Leben lang für den Unterhalt der Kinder aufkommen sollen. Wir haben außerdem noch 2 Kinder und 2 Enkel die man ja auch noch unterstützen will. Mit der Mutter war ich nie verheiratet - sie bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente (ca. 800€).
Mein Einkommen ist geringer geworden und ich komme mit meiner Frau zusammen unter den Selbstbehalt von 2200 €. Inwieweit sind wir verpflichtet weiterhin für seinen gesamten Unterhalt aufzukommen. Er hat monatlich 500€ von uns bekommen. Mit dem Kindergeld, dass jetzt ausläuft hatte er ca. 650,00€ zur Verfügung.
Muß ich weiterhin unter meinen Selbstbehalt für sein Studium aufkommen?
Bin ich Ihrer Ansicht nach weiterhin unterhaltsverpflichtet und in welcher Höhe?
Wie lange bin ich zum Unterhalt verpflichtet, auch in der Hinsicht, wenn sich an das Bachelorstudium noch ein Masterstudium anschließen würde?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
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