Einmaliges Einfahren in Umweltzone ohne Plakette -> Knöllchen
| 12.09.2009 00:05 |
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Hallo,
zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:
Ich wohne in einer kleinen Stadt in Baden Württemberg. Glücklicherweise gibt es weder an meinem Wohnort, noch an diversen Lokationen (Arbeitsstelle usw.) eingerichtete Umweltzonen, was für mich bedeutet, dass ich bisher darauf verzichten konnte mein Geld in Form einer Feinstaubplakette anzulegen.
Vor einigen Tagen besuchte ich mit eben diesem Fahrzeug meine Mutter in Düsseldorf, welche sehr kurzfristig in einem der dortigen Krankenhäuser opperiert wurde. Die Suche nach einem Parkplatz im Umfeld des Krankenhauses, verlief erfolglos, weswegen ich mein Fahrzeug ausserhalb des Krankenhausgeländes auf einem Parkplatz mit Parkuhr abstellte. Leider blieb es nicht aus, dass ich die vorgesehene (und somit vorgezahlte) Besuchs-/Parkzeit um eine halbe Stunde überschritt und sofort in einem freundlichen Schreiben der Stadt und einer zugehörigen Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.
Heute hatte ich darauf aufbauende Post im Briefkasten, in dem ich darum gebeten werde, zu dem Sachverhalt des "unerlaubten Teilnehmens am Verkehr in einem Bereich mit ausgewiesenem Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen" Stellung zu nehmen. Soweit sich mir der Inhalt des Schreibens erschliesst, gehe ich davon aus, dass der Grund für die Anhörung der ist, dass ich keine Feinstaubplakette an meinem Fahrzeug habe.
Die Folgen dieses "Verstosses" sind mir bekannt und der Tatbestand an sich ist ebenfalls unstrittig. Es stellt sich mir allerdings die Frage, ob ich die Folgen einfach so hinnehmen muss, oder ob es Sinn macht darauf hinzuweisen, dass ich i.d.R. (noch) keine Feinstaubplakette benötige. Dadurch habe ich ganz simpel und einfach keinen Gedanken daran verschwendet das mir die Stadt Düsseldorf ohne Feinstaubplakette de Facto untersagt am Stadtverkehr teilzunehmen und ich vor dem Besuch meiner Mutter im KH erst noch daran zu denken habe, eben diese Feinstaubplakette für mein Fahrzeug zu erwerben.
Erklärend sei hierbei noch hinzugefügt, dass mein Fahrzeug heuer zwei Jahre alt ist und von daher definitiv die aktuellen Umweltnormen erfüllt. Weiterhin sind sämtliche vorgebrachten Fakten beweisbar, d.h. diverse Bestätigungsschreiben von Seiten des KH, dass meine Mutter im fraglichen Zeitraum wirklich dort in Behandlung war, lassen sich bei Bedarf beibringen.
Muss ich die Folgen nun einfach so hinnehmen?
Macht es Sinn die Randfaktoren (nämlich das ich sonst nie eine Plakette benötige) anzuführen und darauf zu verweisen, dass es sich um einen einmaligen Krankenbesuch handelte?
Gibt es im Rahmen der aktuellen Rechtssprechung hier überhaupt einen Ermessensspielraum oder gibt es nur ein "ja - war so" oder "nein - war nicht so"?
Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort!









