364.975
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1053 Besucher | 10 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » KabelDeutschland hat Telekom-Vertrag nicht ...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » KabelDeutschland hat Telekom-Vertrag nicht ...

KabelDeutschland hat Telekom-Vertrag nicht gekündigt-nun habe ich 2 Anbieter


| 05.09.2009 17:37 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki




Hallo,
am 19.07.09 lief mein 2-Jahres Call&SurfComfort Plus Vertrag bei der Telekom aus.
Ich wechselte daher im Februar 2009 zu KabelDeutschland und schloss mit denen einen neuen Vertrag.
Der Kundenberater erklärte mir am Telefon,dass bei Rufnummernmitnahme KD den Telekom Vertrag kündigt.(Ich wies auch auf die 3-Monats Kündigungsfrist hin-aber es war ja ausreichend Zeit)
Ich erhielt somit am 09.03.09 eine Auftragsbestätigung und auf der Rückseite stand dies auch nochmal...
Nun wurde der Anschluß am 12.07.09 installiert. Die Kündigung von KD ging in diesem Zeitraum zum ersten Mal an die Telekom, da klappte zwar was nicht, was aber auch schon egal war, da die Kündigungsfrist ja 3 Monate vorher war...
Also habe ich mittlerweile die Bestätigung,dass der ANschluß bei der Telekom zum 19.07.2010! beendet wird und die Rufnummern dann umgeschaltet werden.
Nun habe ich also den Telekom Vertrag mit 53,95 Euro im MOnat und den KD-Vertrag mit 22,90 EUro im Monat!
Da mittlerweile auch alle Computer-Einstellungen, sowie Router usw. auf den KD-Anschluß eingerichtet sind, will ich nur äußerst ungern den KabelInternetAnschluß wieder aufgeben.
Ist es denkbar von KD zu fordern den Anschluß für 1 Jahr kostenfrei zur Verfügung zu stellen, da der Fehler ja nun eindeutig bei KD liegt?
Welche Möglichkeiten hätte man sonst?
Bei uns ist der Telekom DSL Zugang sehr langsam und der KD enorm schnell.
Vielen Dank im voraus!
mfG
Thomas Kaiser
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema:
Anbieter
05.09.2009 | 19:07

Antwort

von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki
97 Bewertungen
Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben nach Ihren Schilderungen der Kabel Deutschland des Auftrag erteilt, den Telekomvertrag zu kündigen. Kabel Deutschland ist also gegenüber der Telekom als Ihr Vertreter aufgetreten.

Da Kabel Deutschland für Sie nicht rechtzeitig die Kündigung vorgenommen hat, sind Sie gegenüber der Telekom weiterhin verpflichtet. Der Telekom ist insoweit kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Sie müssen den Vertrag daher einhalten.

Wenn Kabel Deutschland jedoch entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung die Kündigung nicht rechtzeitig erklärt hat, hat sich Kabel Deutschland Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, denn es wurde eine vertragliche Nebenpflicht verletzt. Es würde sich dann ein Schadersersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ergeben. Sie wären so zu stellen, als hätte Kabel Deutschland die Pflichtverletzung nicht begangen, d.h. Kabel Deutschland müsste hier die Grundgebühren der Telekom übernehmen, die Sie nun vergeblich aufwenden müssen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie nachweisen können, dass es eine entsprechende Absprache gab. Wichtig ist insbesondere der Nachweis, dass sich Kabel Deutschland verpflichtet hat, die Kündigungsfrist einzuhalten und nicht erst kurz vor der Rufnummernübernahme zu kündigen. Es kommt daher auch entscheidend auf die Formulierung in der Bestätigung und den Inhalt des telefonischen Auftrags an.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 2009-09-07 | 10:16


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Alexander Biernacki »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2009-09-07
4,8/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Berlin

97 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht