Diebstahl (Fahrrad) gemäß $$242 Abs.1, 248 a StGB
| 05.09.2009 14:39 |
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Strafrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
unser 15-jähriger Sohn wird in einem Schreiben vom Amtsgericht beschuldigt, eine fremde bewegliche Sache (Damenfahrrad im Wert von 40€) einem anderen weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen.
Unser Sohn wollte abends mit dem Bus zu einem Freund fahren. Da der nächste Bus erst sehr viel später ging, suchte er das Gespräch zu einigen herumstehenden Jugendlichen. Einer aus der Gruppe bot ihm ein rotes Damenfahrrad an mit der Auflage, dies am nächsten Tag wieder an einer ausgemachten Stelle abzustellen. Unser Sohn nahm das Rad entgegen, fuhr zu dem Freund, übernachtete dort , verließ diesen gegen 4.30 Uhr, um mit diesem Rad zum ausgemachten Rückgabeort zu fahren und von dort mit dem Bus nach Hause zu gelangen. Die Polizei griff ihn jedoch auf diesem Wege auf. Unser Sohn kann leider keine Angaben zur Person des Radbesitzers machen.
Der zuständige Staatsanwalt bezeichnet als Beweismittel die Aussagen der zwei Polizisten. Vermutlich erschwerend kommt hinzu, dass unser Sohn einige Wochen vorher bei einem versuchten Kaufhausdiebstahl (Mutprobe Alkoholklau mit einem anderen Jugendlichen) erwischt wurde (Bundeszentralregister 1 Eintrag).
Wie können wir als Eltern unseren Sohn juristisch unterstützen und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?




