Pensionsvertrag beendet
02.09.2009 17:21
| Preis:
***,00 € |
Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Guten abend.
Ich habe vor zwei Monaten meinen Pensionsvertrag für meine zwei Pferde gekündigt.
Da meine eine Stute nicht mehr in einem Stall stehen konnte, aufgrund ihrer schweren Dämpfigkeit.Ich hatte nun den Vertrag zum 01.06.09 gekündigt und meine Stute dann aus dem Stall in einen Offenstall gebracht. Da die Stute früher als vereinbart gehen musste, habe ich weiterhin die halbe Stallmiete bezahlt. Obwohl Klinisch bestätigt wurde, dass auf Grund ihrer Erkrankung ein normaler Stall nicht in Frage kommt.
Nun ist der 01.09.09 vorbei und ich wollte meinen Hengst auch aus dem Stall in den Stall bringen.Da der Pensionsvertrag zum 01.09.09 ausgelaufen ist und das pferde erst am 08.09.09 in den neuen Stall kann, ist meine Frage, kann der alte Stallbesizer dann noch eine komplette Stallmiete verlangen?
02.09.2009 | 17:39
Antwort
von
Rechtsanwältin Sonja Richter
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn der Pensionsvertrag zum 31.8.09 endet, hätten Sie zu diesem Zeitpunkt den Stall räumen müssen. Da Sie die Räumlichkeiten dennoch weiterhin nutzen, müssen Sie gem.
§ 546a BGB eine Nutzungsentschädigung entsprechend der Miete bezahlen. Diese Nutzungsentschädigung ist ausweislich des Wortlautes dieser Vorschrift nur für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache zu bezahlen. Das bedeutet, daß die Miete nur bis zum Tag der Rückgabe gezahlt werden muß. Wenn Sie also Ihr Pferd am 8.9.09 abholen, müssen Sie eine Nutzungsentschädigung für die Zeit vom 1. - 8.9.09 zahlen. Hierzu muß die monatliche Miete auf die Tage umgerechnet werden und dann für die neun Tage genau berechnet werden.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn ihm dieser tatsächlich entstanden ist. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er einen anderen Pferdebesitzer hat, der den Stall ab 1.9.09 hätte mieten wollen und nun erst ab 1.10.09 sein Pferd dort unterstellen will/kann. Dann hätte der Vermieter einen Schaden in Höhe des Mietverlusts für die Zeit vom 9.9.09 bis zum Monatsende. Diesen könnte er Ihnen gegenüber geltend machen, was zur Folge hätte, daß Sie doch eine gesamte Monatsmiete bezahlen müssen. Allerdings muß der Vermieter einen solchen Schaden nachweisen. Diese Nachweise gelingen nicht oft.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -