Erstattung Steuern und Gebühren bei Flugstorno
02.09.2009 01:02
| Preis:
***,00 € |
Reiserecht
Beantwortet von
Guten Tag,
ich musste kurzfristig 2 Flüge mit Delta-Airlines Düsseldorf-Las Vegas stornieren. Gebucht waren die über eine Berliner Agentur. Dass die Ticketkosten nicht erstattet werden, war mir klar. Allerdings will man mir die Steuern und Gebühren nur zum Teil erstatten. Heraus bekomme ich auf Grund zusätzlicher Bearbeitungsgebühren von ursprünglich 498€ lediglich 26€. Kann man da was tun?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Erstattung
02.09.2009 | 10:23
Antwort
von
Rechtsanwältin Wibke Türk
198 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte.
Steuern und Gebühren (Flughafensicherheit, etc.) sind Kosten, die pro Fluggast anfallen und auch nur dann, wenn der Passagier tatsächlich den Flug antritt.
Wird der Flug nicht angetreten, so müssen Steuern und Gebühren für den jeweiligen Fluggast von der Fluggesellschaft nicht abgeführt werden und sind daher nach Bereicherungsrecht an den Fluggast zurück zu erstatten.
Der Kerosinzuschlag und auch der Gebührenzuschlag für das Gepäck sind jedoch nur personenbezogene Kosten und damit bei Nichtantritt des Fluges zurückzuerstatten, wenn diese Posten in der Abrechnung ausdrücklich zum Gesamtflugpreis ausgewiesen und addiert wurden.
Des weiteren ist eine Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung nicht zu beanstanden.
Sie können demnach nur dann gegen die Rückerstattung vorgehen, wenn einzelne Beträge, die personenbezogen sind, nicht korrekt rückerstattet wurden.
Sie sollten hier DELTA dazu auffordern, eine detaillierte Aufstellung der personenbezogenen Gebühren und Zuschläge zu übersenden.
Sofern sich sodann eine Differenz zum Auszahlungsbetrag ergibt, sollten Sie diese bei der Fluglinie einfordern.
Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt
Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Nachfrage vom Fragesteller
14.09.2009 | 17:23
Guten Tag Frau Türk,
würden Sie mich in diesem Fall vertreten, welche Kosten kämen da auf mich zu und welche Informationen benötigen Sie? Ich habe Delta angeschrieben, die halten sich nicht für zuständig und verweisen mich an das Reisebüro. Das Reisebüro bleibt aber bei der Aussage, dass sie lt der AGB´s von Delta nur einen kleinen Betrag der Steuern und Gebühren erstatten.
Gibt es eine Chance, den Betrag zurück zu bekommen?
Viele Grüße
Frank Rehme
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
15.09.2009 | 09:30
Sehr geehrter Ratsuchender!
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der weiteren Interessenvertretung behilflich.
Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht wie gesagt in Höhe der personenbezogenen Kosten.
Hier ist dann nochmals über das Reisebüro eine Aufstellung der Kosten anzufordern, da hier der Flugschein gekauft wurde.
Erst nach Prüfung dieser Aufstellung ist eine exakte Gebührenrechnung möglich.
Jedenfalls hält sich diese Gebühr sehr im Rahmen.
Sofern Sie Interesse an einer Mandatierung haben, möchte ich Sie bitten, mich unter der niedergelegten Anschrift/ E-Mail zu kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß,
Türk
Rechtsanwältin