Auseinandersetzung ohne Teilungsversteigerung
28.08.2009 11:11
| Preis:
***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen 1/6 Anteil (Erbengemeinschaft) an einer Eigentumswohnung.
Die Miterben wollen meinen Anteil nicht abkaufen. So bliebe nur die Teilungsversteigerung. Diese hat aber keinen Sinn für mich, weil ich nicht mitsteigern kann.
Kennen Sie Banken oder ähnliche Unternehmen, die einzelne Erbteile kaufen würden? Diesen Instituten stünde dann der Weg zur Zwangsversteigerung nach Ende des Vorkaufrechts von 2 Monaten offen.
Abgelehnt haben bisher:
Sparkasse xxxxxxxx
HypoVereinsbank xxxxxxxx
Postbank
Oder wie sonst könnte ein Erbe ohne die Verluste einer Zwangsversteigerung an sein Geld kommen?
Vielen Dank.
28.08.2009 | 11:22
Antwort
von
Rechtsanwältin Wibke Türk
198 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage,
Grds. können Sie als Miterbe natürlich Ihren Anteil an eine Bank, o. ä. verkaufen.
Allerdings werden Sie bei der aktuellen Witschaftslage hier vermutlich keinen Bank finden, die einen solchen 1/6 Anteil einer Eigentumswohnung ankauft.
Immerhin würde dann auch die Bank das Risiko des Verlustes aus der Zwangsversteigerung tragen müssen.
Hier bleibt Ihnen also nur der Weg über eine Teilungsversteigerung, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erzielen ist.
Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Rechtsanwältin
Wibke Türk
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Nachfrage vom Fragesteller
28.08.2009 | 11:32
Sehr geehrte Frau Türk,
die Bank hätte doch überhaupt kein Risiko, sondern würde günstig an die Wohnung kommen, weil die Verwandschaft sicherlich nicht 50 Prozent bei der Erstversteigerung zur Verfügung hätte.
Anscheinend sind sich diese Banken zu "fein". Denn dies ist wohl ein ganz guter Trick, um gemeine Verwandte auszutricksen.
Die Bank könnte nur gewinnen, das wissen Sie doch ganz genau.
Am besten, es würden jetzt Spezialbanken in dieses lukrative Geschäft einsteigen. Die von den Sparkassen angebotenen Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind meistens unverkäuflicher Schrott. Diese Wohnung ist aber beste Lage.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
28.08.2009 | 11:36
Sehr geehrter Ratsuchender!
Ihre Nachfrage möchte ich wsie folgt beantworten.
Die Bank, welche die Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben könnte, hat aber doch keine oder vermutlich zumindest keine umfassende Kenntnis davon, in welcher finanziellen Situation die übrigen erben sind.
Insofern ließe sich die Bank doch auf ein Risiko ein.
Mit freundlichem Gruß,
Türk
Rechtsanwältin